Rechtslexikon

Anwartschaft


Veröffentlicht am 11. März 2020 - 12:27 Uhr

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Eine Anwartschaft ist ein zukünftiger Rechtsanspruch auf eine Leistung, dessen Eintritt jedoch von gewissen Ereignissen oder Bedingungen abhängig ist. Oft ist bei einer Anwartschaft unklar, wann, in welcher Höhe oder ob überhaupt ein Anspruch entsteht. Dieser Begriff wird vor allem im Erb- und Versicherungsrecht verwendet.
So haben die Kinder durch ihren Pflichtteilanspruch eine Anwartschaft auf das zukünftige Erbe der Eltern. Wann sich die Anwartschaft verwirklicht, wie gross das Erbe sein wird und ob die Kinder überhaupt Erben werden (sie könnten auch vor den Eltern sterben), ist jedoch noch nicht klar. Auch ein Nacherbe hat eine Anwartschaft auf das Erbe, dieses fällt aber zuerst dem Vorerben zu.
Die Anwartschaft auf ein zukünftiges Erbe kann mit Zustimmung des Erblassers auch verkauft werden. Damit erwirbt der Käufer das Erbe, jedoch ohne Garantie, wie viel es sein wird und wann sich sein Anspruch verwirklichen wird.
Im Versicherungsrecht bezeichnet die Anwartschaft ebenfalls den Anspruch auf zukünftige Leistungen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt werden. Zum Beispiel besteht ein anwartschaftlicher Anspruch auf eine IV-Rente, aber dieser verwirklicht sich nur dann, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft arbeitsunfähig wird.