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21. Dezember 2011Umfrage Resultat

Ein Bundesgerichtsurteil gibt zu reden: Wer aus Gefälligkeit Kinder hüte, müsse nicht derselben Sorgfaltspflicht nachkommen, wie eine professionelle Aufsicht. Was meinen Sie dazu?

  • 50%

    Das Bundesgericht hat recht: Es wäre eine Zumutung für die hütende Person, wenn sie die Kinder faktisch nicht mehr aus den Augen lassen dürfte.

  • 7.1%

    Das Bundesgericht liegt falsch: Weshalb soll es zwischen professionellen und gelegentlichen Kinderhütediensten einen Unterschied in der Sorgfaltspflicht geben?

  • 42.9%

    Man kann das nicht verallgemeinern: Meines Erachtens muss man bei einem Unglück von Fall zu Fall sehen, ob der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde oder nicht.

Teilnehmer insgesamt: 42

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