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21. Dezember 2011Umfrage Resultat
Ein Bundesgerichtsurteil gibt zu reden: Wer aus Gefälligkeit Kinder hüte, müsse nicht derselben Sorgfaltspflicht nachkommen, wie eine professionelle Aufsicht. Was meinen Sie dazu?
50%
Das Bundesgericht hat recht: Es wäre eine Zumutung für die hütende Person, wenn sie die Kinder faktisch nicht mehr aus den Augen lassen dürfte.
7.1%
Das Bundesgericht liegt falsch: Weshalb soll es zwischen professionellen und gelegentlichen Kinderhütediensten einen Unterschied in der Sorgfaltspflicht geben?
42.9%
Man kann das nicht verallgemeinern: Meines Erachtens muss man bei einem Unglück von Fall zu Fall sehen, ob der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde oder nicht.
Teilnehmer insgesamt: 42


