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Lohnerhöhung

Stellen Sie Ihre Forderung

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
  •  und Sonja Hauser
Ausgabe:
23/99

Vielleicht haben auch Sie Chancen auf eine Lohnerhöhrung, wenn Sie die Initiative ergreifen. Worauf bei Lohngesprächen zu achten ist.

Gehören Sie zu jenen, die trotz guten Leistungen in den vergangenen Jahren den Gürtel laufend enger schnallen mussten? Dann könnte es sich dieses Jahr lohnen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte:

 

  • Arbeitnehmende haben Anspruch auf eine angemessene orts- und branchenübliche Entlöhnung für ihre Leistung. In der Privatwirtschaft gibt es jedoch kein Gesetz, das regelt, wer wie viel zu verdienen hat. Ebenso wenig existieren garantierte Mindestlöhne. Lediglich gewisse Gesamtarbeitsverträge enthalten Lohnbestimmungen, die notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Ansonsten ist der Zahltag Verhandlungssache.

 

Handeln Sie frühzeitig

 

  • Es gibt keinen Anspruch auf Lohngerechtigkeit. Wehren kann man sich jedoch gegen geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung. Dabei muss die ungerechte Entlöhnung nicht hieb- und stichfest bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden. Einklagen lassen sich gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie eine Nachzahlung der Lohndifferenz für die letzten fünf Jahre. Lassen Sie sich beraten – zum Beispiel beim Beobachter.

  • Eine Änderung des Salärs kann jederzeit erfolgen, sofern beide Parteien einverstanden sind. Andernfalls muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Das heisst, die Kündigungsfrist ist einzuhalten, bevor der neue Lohn in Kraft tritt. Kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden, einer Lohnkürzung per sofort zuzustimmen.

  • Gratifikationen, Leistungsprämien und Boni sind spezielle Sonderleistungen, die nur geschuldet sind, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Wichtig sind deshalb klare schriftliche Regelungen darüber, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen ausgerichtet werden und ob bei einem Austritt während des Jahres ein Pro-rata-Anteil geschuldet ist. Zahlt eine Firma Sondervergütungen über Jahre hinweg vorbehaltlos, werden sie auch ohne schriftliche Abmachung zum Vertragsbestandteil. Der 13. Monatslohn ist ein fester Lohnbestandteil, der immer pro rata auszuzahlen ist.

  • Scheuen Sie sich nicht, von Zeit zu Zeit die Initiative zu ergreifen und beim direkten Vorgesetzten oder Abteilungsleiter ein Lohngespräch zu verlangen. Wenn Sie dort wiederholt abblitzen, können Sie sich an die nächsthöhere Stelle wenden. Handeln Sie frühzeitig. Die Lohnbudgets werden nicht erst an Weihnachten gemacht.

 

Prüfen Sie Ihre Argumente

 

  • Salärgespräche sind gut vorzubereiten. Wie steht es um den Geschäftsgang der Firma, die wirtschaftliche Situation der Branche, die allgemeine Teuerung? Geben Sie sich Rechenschaft über Ihre individuelle Leistung. Wichtigste Trümpfe im Lohngespräch sind überdurchschnittlicher Einsatz, besondere Erfolge, Weiterbildung, zusätzliche Verantwortung und natürlich Beförderungen, sofern diese nicht bereits honoriert wurden.

  • Wird Ihren Lohnwünschen nicht entsprochen, gibts vielleicht Alternativen: Viele Arbeitgeber gewähren heutzutage lieber einmalige Prämien oder spezielle Vergünstigungen. Möglicherweise lässt sich auch eine bezahlte Weiterbildung oder ein zusätzlicher Urlaub aushandeln. Erkundigen Sie sich, welche Zusatzleistung Sie für eine Lohnerhöhung erbringen müssen, und sorgen Sie dafür, dass die Abmachung schriftlich festgehalten wird, beispielsweise im Qualifikationsblatt.

  • Drohen Sie nicht mit der Kündigung. Suchen Sie sich lieber eine neue Stelle, und versuchen Sie dabei Ihren Marktwert herauszufinden. Im heutigen Arbeitsmarkt sind qualifizierte Berufsleute wieder gesucht – und entsprechend entlöhnt.

 

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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 1999 - Alle Rechte vorbehalten

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