In der Verordnung zum neuen Arbeitslosengesetz war ursprünglich geplant, zu einer Regelung zurückzukehren, die bis 2006 in Kraft war und für Arbeitslose kurz vor dem AHV-Alter einen massiven Fehlanreiz setzte: Wer längere Zeit einen Zwischenverdienst hatte, bekam plötzlich tiefere Leistungen – sogar fürs Nichtstun gab es in solchen Fällen mehr.

Nun hätte diese stossende Praxis wieder eingeführt werden sollen, wegen einer fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Regelung, die seit 2006 galt. Der Beobachter zeigte jedoch auf, dass eine andere Lösung in der Verordnung möglich wäre, die im Rahmen des Gesetzes liegt und den Fehlanreiz beseitigt (siehe auch Artikel zum Thema: «Ältere Arbeitslose: Wer arbeitet, ist der Dumme»). Der Vorschlag fand Gehör: Die entsprechende Neuformulierung der Verordnung wurde im März vom Bundesrat verabschiedet und trat am 1. April in Kraft.