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Arbeitslos

Taggelder im Ausland?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
24/04

Frage: Ich bin seit einigen Monaten arbeitslos. Da ich bisher keine Stelle gefunden habe, möchte ich es in Spanien versuchen. Kann ich weiterhin Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen? Pia E.

Wenn Sie sich während mindestens vier Wochen in der Schweiz der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt haben, können Sie sich zwecks Stellensuche für längstens drei Monate in einen EU- oder Efta-Staat begeben.

 

Um während der Dauer des Auslandsaufenthalts weiterhin von der Schweiz Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich im Land der Arbeitssuche bei der Arbeitsvermittlung melden und die in diesem Land vorgesehenen Kontrollvorschriften erfüllen. Bei erfolgloser Arbeitssuche müssen Sie vor dem Ablauf der dreimonatigen Frist in die Schweiz zurückkehren und sich beim RAV melden. Sonst verlieren Sie jeglichen weiteren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung in der laufenden Rahmenfrist für den Leistungsbezug.

 

Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren wollen, erfahren Sie von Ihrem RAV-Berater.

 

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© Beobachter Ausgabe 24 vom 25. Nov 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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