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Arbeitslosenunterstützung

Die grössten Stolpersteine

Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
21/04

Probleme mit der Arbeitslosenunterstützung gehören im Beobachter-Beratungszentrum zu den Dauerbrennern. Wie Sie die wichtigsten Hürden meistern:

Arbeitslosenunterstützung: Die grössten Stolpersteine
  • Sofortige Arbeitsbemühungen: Bereits vor der Anmeldung beim RAV muss man intensiv auf Stellensuche gehen, sonst können später Taggelder gestrichen werden. Auch diese Bewerbungen sollte man dokumentieren können.

  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und bereits bei der IV angemeldet ist, sollte sich trotzdem auch bei der ALV melden. Denn solange eine arbeitslose Person nicht offensichtlich auch in anderen Berufen arbeitsunfähig ist, gilt sie bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfähig und kann Taggelder beziehen. Diese Regelung wird von den Behörden oft übersehen.

  • Zwischenverdienst: Zwar sind Arbeitslose dazu verpflichtet, auch eine Stelle anzunehmen, die ihnen weniger Geld einbringt als der bisherige Job. Eine allzu schlecht bezahlte Stelle, die nicht den berufs- und ortsüblichen Lohn bietet, gilt jedoch nicht als zumutbare Arbeit, muss also nicht angenommen werden. Wer es trotzdem tut, hat damit zu rechnen, dass ihm von der Arbeitslosenentschädigung ein höherer als der tatsächlich erzielte Zwischenverdienst abgezogen wird. Dies ist vor allem bei Praktika und bei Arbeit auf Provisionsbasis immer wieder ein Problem.

  • Arbeit auf Abruf: Wer auf Abruf im Stundenlohn beschäftigt war, kann nach Verlust dieser Stelle nur dann Taggelder beziehen, wenn die bisherige Beschäftigung eine gewisse Gleichmässigkeit aufwies. Waren die monatlichen Schwankungen zu hoch, nämlich mehr als 20 Prozent nach oben oder unten, wird die Arbeitslosenkasse mitteilen, dass man gar keinen Arbeitsausfall erlitten habe.

  • Eigene Kündigung: Auch wer selber gekündigt hat, hat Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Allerdings können bis zu 60 Taggelder gestrichen werden; in der Regel sind es etwa 40. Diese Einstelltage lassen sich nicht verhindern, indem man sich erst später beim RAV anmeldet. Wer nach eigener Kündigung zum Beispiel zwei Monate mit der Anmeldung zuwartet, geht nachher nochmals einige Zeit leer aus.

 

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 14. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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