Job
Ich will hier raus!
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- 21/09
Manchmal ist es in einem Job einfach nicht mehr auszuhalten. Alles läuft schief, der Stress ist zu gross, der Chef hats auf einen abgesehen: Was tun? Von sich aus kündigen? Sich krankschreiben lassen?
Die Frau am Telefon klingt verzweifelt. «Als ich die Kündigung bekam, bin ich krank geworden. Nun sagt mein Chef, ich müsse die Krankheitstage später abarbeiten. Aber ich kann unmöglich an diesen Arbeitsplatz zurückkehren!» Die Anruferin nennen wir sie Sara Lüthi – fühlt sich schon seit einiger Zeit von ihrem neuen Chef schikaniert. «Er wollte mich von Anfang an weghaben», erzählt die Exportsachbearbeiterin. Nach der Kündigung schrieb der Hausarzt sie krank. Und nun das: Durch die Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist verlängert sich das Arbeitsverhältnis – womöglich um mehrere Monate (siehe Kasten «Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit»). «Was kann ich tun, um so rasch wie möglich von diesem Job wegzukommen?», will Sara Lüthi vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.
Auch Sebastian Engeler (Name geändert) würde seinen Job lieber heute als morgen verlassen. Enormer Leistungsdruck und Intrigen schlagen ihm auf die Gesundheit. Eine andere Stelle hat er jedoch bisher nicht gefunden. Einfach so zu kündigen, traut sich der Familienvater nicht. Zu Recht befürchtet er Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung – es drohen Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.
In Krisenzeiten verlieren viele Angestellte ihre Stelle. Doch auch die Zurückbleibenden bekommen die negativen Auswirkungen der schwächelnden Wirtschaft zu spüren. Nicht nur bleibt die Arbeit der Entlassenen an ihnen hängen – Sparübungen und zunehmender Druck führen zu Stress, Mobbing und Verdrängungskämpfen. Was tun, wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen ausserstande sieht, in einer solchen Stelle zu verbleiben?
Es gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer unter den Zuständen am Arbeitsplatz zu leiden beginnt, sollte frühzeitig Hilfe holen, denn gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen muss man nicht hinnehmen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht: Sie müssen «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten und schützen und auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen», heisst es im Gesetz. Gemeint ist auch die psychische Gesundheit. Der erste Schritt ist also immer das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Nützt das nichts – oder ist der Chef selbst das Problem –, kann man sich an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung wenden. Grössere Firmen verfügen oft über einen internen Sozialdienst oder haben ein Abkommen mit unabhängigen Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.
Kommt man intern nicht weiter, können externe Stellen helfen. Vernachlässigt ein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz, ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig (www.arbeitsinspektorat.ch). Es berät, nennt Unterstützungsangebote und kann notfalls auch direkt im Betrieb intervenieren. Anzeigen werden vertraulich behandelt.
Bei gesundheitlichen Problemen sollte man auch mit dem Hausarzt offen über den Stress am Arbeitsplatz sprechen, damit er die Beschwerden einordnen kann. Wer sich bereits an eine Beratungsstelle gewandt hat, sollte auch das erwähnen, denn es ist wichtig, dass alle Involvierten miteinander kooperieren können.
Bei schweren gesundheitlichen Störungen oder wenn jemand die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr aushält, wird der Arzt die Person eine Zeitlang arbeitsunfähig schreiben. Allerdings nützt das wenig, wenn anschliessend die Pein von neuem beginnt. Mit dem Arzt sollte deshalb besprochen werden, wie viel Zeit man für die Erholung braucht und wer die nötige Hilfe bieten kann. Sobald es wieder besser geht, ist das weitere Vorgehen zu klären: das längst fällige Gespräch mit den Vorgesetzten, eine mögliche Versetzung innerhalb der Firma oder ein Stellenwechsel.
Falls die Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, sollte man das vom Arzt schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man selber kündigen, ohne Taggeldkürzungen bei der Arbeitslosenversicherung zu riskieren – das wäre auch ein Ausweg für Sebastian Engeler. Wird ein Arbeitnehmer krank, nachdem der Arbeitgeber gekündigt hat, verlängert sich die Kündigungsfrist gemäss den gesetzlichen Sperrfristen. Wenn man tatsächlich krank ist, ist das ein sinnvoller Schutz, kann man doch in dieser Zeit keine neue Stelle suchen. Geht es aber nur darum, einem unerträglichen Arbeitsklima zu entfliehen, zieht eine Krankschreibung das Arbeitsverhältnis unnötig in die Länge. Dann sollte man mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Vertragsauflösung verhandeln.
Eine gütliche Einigung erzielte schliesslich auch Sara Lüthi. Als dem Chef klarwurde, dass sie sich monatelang krankschreiben lassen würde, nur um nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren zu müssen, stimmte er einer Freistellung während der Kündigungsfrist zu – und Lüthi konnte sich unbelastet der Jobsuche widmen.
Solange Sie ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, darf der Arbeitgeber während der folgenden Sperrfristen nicht kündigen:
- 30 Tage im 1. Dienstjahr;
- 90 Tage vom 2. bis zum 5. Dienstjahr;
- 180 Tage ab Anfang des 6. Dienstjahrs.
Wird trotzdem eine Kündigung ausgesprochen, ist sie ungültig. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, steht diese während der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Sperrfrist, still. Dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis entsprechend und endet erst am darauffolgenden Monatsende.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es keine Sperrfristen.
Lassen Sie sich nie zu einer Auflösungsvereinbarung drängen. Fordern Sie stets Bedenkfrist. Beachten Sie Folgendes:
- Stimmen Sie keiner Verkürzung der Kündigungsfrist zu, es sei denn, Sie haben bereits eine neue Stelle.
- Stimmen Sie keiner Vertragsauflösung zu, solange Sie vollständig arbeitsunfähig sind (also nicht nur in Bezug auf die gegenwärtige Stelle) und einen Kündigungsschutz geniessen.
- Versuchen Sie eine Freistellung während der Kündigungsfrist auszuhandeln. Freistellung heisst: Sie müssen nicht mehr arbeiten, erhalten aber trotzdem den vollen Lohn. Die Details sollten schriftlich festgehalten werden.
- Unterschreiben Sie keine Klausel «per saldo aller Ansprüche», wenn Sie nicht wirklich sicher sind, dass alles seine Richtigkeit hat.
- Bestehen Sie auf einem fairen, wahrheitsgetreuen Arbeitszeugnis. Lassen Sie es zur Sicherheit von Experten checken.
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten
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Ich will hier raus!
Manchmal ist es in einem Job einfach nicht mehr auszuhalten. Alles läuft schief, der Stress ist zu gross, der Chef hats auf einen abgesehen: Was tun? Von sich aus kündigen? Sich krankschreiben lassen?
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Kündigung: Entlassung heisst Neubeginn
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Die Frau am Telefon klingt verzweifelt. «Als ich die Kündigung bekam, bin ich krank geworden. Nun sagt mein Chef, ich müsse die Krankheitstage später abarbeiten. Aber ich kann unmöglich an diesen Arbeitsplatz zurückkehren!» Die Anruferin nennen wir sie Sara Lüthi – fühlt sich schon seit einiger Zeit von ihrem neuen Chef schikaniert. «Er wollte mich von Anfang an weghaben», erzählt die Exportsachbearbeiterin. Nach der Kündigung schrieb der Hausarzt sie krank. Und nun das: Durch die Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist verlängert sich das Arbeitsverhältnis – womöglich um mehrere Monate (siehe Kasten «Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit»). «Was kann ich tun, um so rasch wie möglich von diesem Job wegzukommen?», will Sara Lüthi vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.
Auch Sebastian Engeler (Name geändert) würde seinen Job lieber heute als morgen verlassen. Enormer Leistungsdruck und Intrigen schlagen ihm auf die Gesundheit. Eine andere Stelle hat er jedoch bisher nicht gefunden. Einfach so zu kündigen, traut sich der Familienvater nicht. Zu Recht befürchtet er Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung – es drohen Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.
In Krisenzeiten verlieren viele Angestellte ihre Stelle. Doch auch die Zurückbleibenden bekommen die negativen Auswirkungen der schwächelnden Wirtschaft zu spüren. Nicht nur bleibt die Arbeit der Entlassenen an ihnen hängen – Sparübungen und zunehmender Druck führen zu Stress, Mobbing und Verdrängungskämpfen. Was tun, wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen ausserstande sieht, in einer solchen Stelle zu verbleiben?
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1. Intern früh ansprechen
Es gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer unter den Zuständen am Arbeitsplatz zu leiden beginnt, sollte frühzeitig Hilfe holen, denn gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen muss man nicht hinnehmen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht: Sie müssen «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten und schützen und auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen», heisst es im Gesetz. Gemeint ist auch die psychische Gesundheit. Der erste Schritt ist also immer das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Nützt das nichts – oder ist der Chef selbst das Problem –, kann man sich an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung wenden. Grössere Firmen verfügen oft über einen internen Sozialdienst oder haben ein Abkommen mit unabhängigen Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.
2. Externe Stellen beiziehen
Kommt man intern nicht weiter, können externe Stellen helfen. Vernachlässigt ein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz, ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig (www.arbeitsinspektorat.ch). Es berät, nennt Unterstützungsangebote und kann notfalls auch direkt im Betrieb intervenieren. Anzeigen werden vertraulich behandelt.
3. Offenheit gegenüber dem Arzt
Bei gesundheitlichen Problemen sollte man auch mit dem Hausarzt offen über den Stress am Arbeitsplatz sprechen, damit er die Beschwerden einordnen kann. Wer sich bereits an eine Beratungsstelle gewandt hat, sollte auch das erwähnen, denn es ist wichtig, dass alle Involvierten miteinander kooperieren können.
Bei schweren gesundheitlichen Störungen oder wenn jemand die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr aushält, wird der Arzt die Person eine Zeitlang arbeitsunfähig schreiben. Allerdings nützt das wenig, wenn anschliessend die Pein von neuem beginnt. Mit dem Arzt sollte deshalb besprochen werden, wie viel Zeit man für die Erholung braucht und wer die nötige Hilfe bieten kann. Sobald es wieder besser geht, ist das weitere Vorgehen zu klären: das längst fällige Gespräch mit den Vorgesetzten, eine mögliche Versetzung innerhalb der Firma oder ein Stellenwechsel.
4. Wenn es gar nicht mehr geht
Falls die Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, sollte man das vom Arzt schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man selber kündigen, ohne Taggeldkürzungen bei der Arbeitslosenversicherung zu riskieren – das wäre auch ein Ausweg für Sebastian Engeler. Wird ein Arbeitnehmer krank, nachdem der Arbeitgeber gekündigt hat, verlängert sich die Kündigungsfrist gemäss den gesetzlichen Sperrfristen. Wenn man tatsächlich krank ist, ist das ein sinnvoller Schutz, kann man doch in dieser Zeit keine neue Stelle suchen. Geht es aber nur darum, einem unerträglichen Arbeitsklima zu entfliehen, zieht eine Krankschreibung das Arbeitsverhältnis unnötig in die Länge. Dann sollte man mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Vertragsauflösung verhandeln.
Eine gütliche Einigung erzielte schliesslich auch Sara Lüthi. Als dem Chef klarwurde, dass sie sich monatelang krankschreiben lassen würde, nur um nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren zu müssen, stimmte er einer Freistellung während der Kündigungsfrist zu – und Lüthi konnte sich unbelastet der Jobsuche widmen.
Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit
Solange Sie ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, darf der Arbeitgeber während der folgenden Sperrfristen nicht kündigen:
Wird trotzdem eine Kündigung ausgesprochen, ist sie ungültig. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, steht diese während der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Sperrfrist, still. Dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis entsprechend und endet erst am darauffolgenden Monatsende.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es keine Sperrfristen.
Einvernehmliche Vertragsauflösung
Lassen Sie sich nie zu einer Auflösungsvereinbarung drängen. Fordern Sie stets Bedenkfrist. Beachten Sie Folgendes:
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