Ja. Um bei einer Pensumsreduktion Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen gewisse Grenzen erreicht werden.

 

  • So muss einerseits der Arbeitsausfall ein gewisses Ausmass annehmen: Die Reduktion muss mindestens 20% pro Woche betragen.
     
  • Zudem muss der Arbeitsausfall zu einer erheblichen Lohneinbusse führen.


Da Sie als Folge der Pensumsreduktion 30 Prozent weniger arbeiten und eine Lohneinbusse von rund 40 Prozent erleiden, sind Sie anspruchsberechtigt.

Selbstverständlich haben Sie aber auch die anderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern zu erfüllen. So müssen Sie unter anderem genügend Beitragszeiten nachweisen können und vermittlungsfähig sein.