aktualisiert am 28. Apr 2011 09:28Zwischenverdienst
Arbeitslos und doch arbeiten?
- Text:
- Bild:
- Ausgabe:
- 3/10
Ein Zwischenverdienst bringt Stellensuchenden Geld und bietet auch sonst einige Vorteile. Aber nur wenn die Spielregeln eingehalten werden.
Viele Arbeitslose finden nicht so schnell eine Beschäftigung, die ihre Arbeitslosigkeit beenden würde, sondern höchstens – aber immerhin – eine Möglichkeit für einen Zwischenverdienst. Welche Vorteile ergeben sich daraus? Und was ist dabei zu beachten?
Mit einem Zwischenverdienst können Sie Ihre finanzielle Situation aufbessern: Zusammen mit der Entschädigung der Arbeitslosenversicherung erzielen Sie mehr, als wenn Sie nur das Arbeitslosentaggeld erhalten würden. Ein Stellensuchender, der vor der Arbeitslosigkeit 5000 Franken verdiente und nun einen Zwischenverdienst von 1800 Franken erzielt, hat beispielsweise pro Monat 540 Franken mehr im Sack.
Rechenbeispiel 1: 52-jähriger Arbeitsloser, der bei der letzten Festanstellung 5000 Franken verdiente und nun per Zwischenverdienst 1800 Franken erzielt, was einem orts- und berufsüblichen Ansatz entspricht. Der Mann hat keine Unterstützungspflichten, daher gilt bei der Arbeitslosenentschädigung ein Taggeldansatz von 70 Prozent. Hier die Auswirkungen aufs Einkommen:
| Versicherter Verdienst | 5000.– |
| abzüglich Zwischenverdienst (ZV) | –1800.– |
| (Kompensationsentschädigung) | 2240.– |
Total Einkommen
| 4040.– |
Taggeld ohne ZV wäre 3500.–
Mehrverdienst dank ZV beträgt 540.–
Es gilt aber: Hände weg von Dumpinglöhnen! Zwischenverdienste, die nicht orts- und berufsüblich entschädigt werden, müssen Sie nicht annehmen.
Wer es trotzdem tut, handelt sich Nachteile ein. Denn die Arbeitslosenkasse rechnet dann nicht das tatsächlich erzielte Einkommen an, sondern eine höhere, angemessene Entschädigung – auch wenn Sie diese gar nicht erzielt haben. Würde im obigen Beispiel der Zwischenverdienst von 1800 Franken als nicht orts- und berufsüblich eingeschätzt und von der Kasse deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken angehoben, ergäbe sich sogar ein Minderverdienst.
Rechenbeispiel 2: So würde die Rechnung aussehen, wenn der effektiv erzielte Zwischenverdienst von 1800 Franken nicht als orts- und berufsüblich eingeschätzt würde und die Kasse den Betrag deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken anhebt:
| Versicherter Verdienst | 5000.– |
|
| angepasster ZV (orts-/berufsüblich) | –2900.– |
| Verdienstausfall | 2100.– |
Entschädigung Arbeitslosenkasse (Kompensationsentschädigung) | 1470.– |
Total Einkommen
| 3270.–
|
Taggeld ohne ZV wäre 3500.–
Minderverdienst wegen ZV beträgt 230.–
Zeitrahmen: Über 45-Jährige sowie Arbeitslose, die Kinder unter 25 unterstützen müssen, erhalten die oben massgeblichen Zahlungen (Differenz zwischen Zwischenverdienst und früherem versichertem Verdienst) während der gesamten Rahmenfrist; alle übrigen höchstens ein Jahr lang. Dann gibt es nur noch Differenzzahlungen (Differenz zwischen Zwischenverdienst und Arbeitslosentaggeld): Man fährt mit oder ohne Zwischenverdienst genau gleich gut.
Rechenbeispiel 3: Nach einem Jahr mit einem orts- und berufsüblichen Zwischenverdienst fallen die Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse weg. Dann sieht die Rechnung so aus:
| Taggeld ohne ZV | 3500.– |
| abzüglich Zwischenverdienst | –1800.– |
| Entschädigung Arbeitslosenkasse (Differenzzahlung) | 1700.– |
Total Einkommen
| 3500.– |
Neben den oben erwähnten Auswirkungen auf die Einkommenssituation können Sie mit einem Zwischenverdienst die Taggeldbezugsdauer innerhalb der Rahmenfrist verlängern. Die Rechnung dahinter ist simpel: Wenn Sie einen Zwischenverdienst erzielen, muss die Arbeitslosenkasse pro Monat weniger Taggeld auszahlen – und Ihr maximaler Anspruch ist dadurch weniger schnell aufgebraucht.
Weiter ergeben sich mit Zwischenverdiensten neue Beitragszeiten für eine allfällige erneute Arbeitslosigkeit (eine Ausnahme bilden hier Zwischenverdienste aus selbständiger Tätigkeit).
Abgesehen von den vorhergehend erwähnten materiellen Aspekten hilft Ihnen der Zwischenverdienst, die Arbeitslosigkeit besser zu bewältigen und zu überwinden. Denn mit jeder Tätigkeit sammeln Sie Erfahrungen, knüpfen Kontakte und bleiben im Erwerbsprozess eingebunden. Das ist nicht zuletzt auch bei Bewerbungen ein grosser Vorteil.
Es gibt also viele gute Gründe für die Ausübung von Tätigkeiten, die einen Zwischenverdienst ermöglichen. Lehnen Sie ein solches Angebot grundlos ab oder geben Sie es nach kurzer Zeit von sich aus wieder auf, wird die Arbeitslosenkasse mit Taggeldstreichungen reagieren. Geht es dabei um einen zeitlich nicht befristeten Einsatz, müssen Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens mit einer Kürzung von bis zu 45 Taggeldern rechnen.
Zu beachten ist ausserdem: Wer eine Zwischenverdiensttätigkeit ausübt, gilt immer noch als arbeitslos. Man ist weiterhin verpflichtet, intensiv nach einer Festanstellung zu suchen und sich allmonatlich zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) einzufinden.
Zwischenverdienst
Darunter werden alle Jobs verstanden, die jemand während der Arbeitslosigkeit annimmt und die einen Lohn einbringen, der tiefer liegt als das Arbeitslosentaggeld. Zwischenverdienste können Voll- oder Teilzeitjobs sein. Auch Einkünfte, die man auf selbständiger Basis bezieht, gelten als Zwischenverdienst, sofern es sich um eine vorübergehende Notlösung handelt – und man sich weiterhin intensiv um eine feste neue Anstellung bemüht.
Schadenminderungspflicht
Arbeitslose sind verpflichtet, Zwischenverdienstmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen. Der Grund dafür liegt in der sogenannten Schadenminderungspflicht, die besagt, dass Versicherte alles tun müssen, damit die Arbeitslosenkasse möglichst wenig Taggeld bezahlen muss. Wird einem ein solcher Job angeboten, ist man deshalb grundsätzlich verpflichtet, ihn anzunehmen – auch wenn der Lohn gering ist und einem die Arbeit wenig zusagt. Sollte die angebotene Entschädigung für die konkrete Tätigkeit jedoch nicht angemessen sein, darf man das Angebot ablehnen. Damit soll Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden.
Zurück
© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten
aktualisiert am 28. Apr 2011 09:28Zwischenverdienst
Arbeitslos und doch arbeiten?
Ein Zwischenverdienst bringt Stellensuchenden Geld und bietet auch sonst einige Vorteile. Aber nur wenn die Spielregeln eingehalten werden.
Viele Arbeitslose finden nicht so schnell eine Beschäftigung, die ihre Arbeitslosigkeit beenden würde, sondern höchstens – aber immerhin – eine Möglichkeit für einen Zwischenverdienst. Welche Vorteile ergeben sich daraus? Und was ist dabei zu beachten?
Vorteil 1: Mehr Einkommen
Mit einem Zwischenverdienst können Sie Ihre finanzielle Situation aufbessern: Zusammen mit der Entschädigung der Arbeitslosenversicherung erzielen Sie mehr, als wenn Sie nur das Arbeitslosentaggeld erhalten würden. Ein Stellensuchender, der vor der Arbeitslosigkeit 5000 Franken verdiente und nun einen Zwischenverdienst von 1800 Franken erzielt, hat beispielsweise pro Monat 540 Franken mehr im Sack.
Rechenbeispiel 1: 52-jähriger Arbeitsloser, der bei der letzten Festanstellung 5000 Franken verdiente und nun per Zwischenverdienst 1800 Franken erzielt, was einem orts- und berufsüblichen Ansatz entspricht. Der Mann hat keine Unterstützungspflichten, daher gilt bei der Arbeitslosenentschädigung ein Taggeldansatz von 70 Prozent. Hier die Auswirkungen aufs Einkommen:
Taggeld ohne ZV wäre 3500.–
Mehrverdienst dank ZV beträgt 540.–
Es gilt aber: Hände weg von Dumpinglöhnen! Zwischenverdienste, die nicht orts- und berufsüblich entschädigt werden, müssen Sie nicht annehmen.
Wer es trotzdem tut, handelt sich Nachteile ein. Denn die Arbeitslosenkasse rechnet dann nicht das tatsächlich erzielte Einkommen an, sondern eine höhere, angemessene Entschädigung – auch wenn Sie diese gar nicht erzielt haben. Würde im obigen Beispiel der Zwischenverdienst von 1800 Franken als nicht orts- und berufsüblich eingeschätzt und von der Kasse deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken angehoben, ergäbe sich sogar ein Minderverdienst.
Rechenbeispiel 2: So würde die Rechnung aussehen, wenn der effektiv erzielte Zwischenverdienst von 1800 Franken nicht als orts- und berufsüblich eingeschätzt würde und die Kasse den Betrag deshalb zum Beispiel auf 2900 Franken anhebt:
(Kompensationsentschädigung)
Taggeld ohne ZV wäre 3500.–
Minderverdienst wegen ZV beträgt 230.–
Zeitrahmen: Über 45-Jährige sowie Arbeitslose, die Kinder unter 25 unterstützen müssen, erhalten die oben massgeblichen Zahlungen (Differenz zwischen Zwischenverdienst und früherem versichertem Verdienst) während der gesamten Rahmenfrist; alle übrigen höchstens ein Jahr lang. Dann gibt es nur noch Differenzzahlungen (Differenz zwischen Zwischenverdienst und Arbeitslosentaggeld): Man fährt mit oder ohne Zwischenverdienst genau gleich gut.
Rechenbeispiel 3: Nach einem Jahr mit einem orts- und berufsüblichen Zwischenverdienst fallen die Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse weg. Dann sieht die Rechnung so aus:
Vorteil 2: Längere Bezugsdauer
Neben den oben erwähnten Auswirkungen auf die Einkommenssituation können Sie mit einem Zwischenverdienst die Taggeldbezugsdauer innerhalb der Rahmenfrist verlängern. Die Rechnung dahinter ist simpel: Wenn Sie einen Zwischenverdienst erzielen, muss die Arbeitslosenkasse pro Monat weniger Taggeld auszahlen – und Ihr maximaler Anspruch ist dadurch weniger schnell aufgebraucht.
Anzeige:
Vorteil 3: Neue Beitragszeiten
Weiter ergeben sich mit Zwischenverdiensten neue Beitragszeiten für eine allfällige erneute Arbeitslosigkeit (eine Ausnahme bilden hier Zwischenverdienste aus selbständiger Tätigkeit).
Vorteil 4: Erfahrungen sammeln
Abgesehen von den vorhergehend erwähnten materiellen Aspekten hilft Ihnen der Zwischenverdienst, die Arbeitslosigkeit besser zu bewältigen und zu überwinden. Denn mit jeder Tätigkeit sammeln Sie Erfahrungen, knüpfen Kontakte und bleiben im Erwerbsprozess eingebunden. Das ist nicht zuletzt auch bei Bewerbungen ein grosser Vorteil.
Es gibt also viele gute Gründe für die Ausübung von Tätigkeiten, die einen Zwischenverdienst ermöglichen. Lehnen Sie ein solches Angebot grundlos ab oder geben Sie es nach kurzer Zeit von sich aus wieder auf, wird die Arbeitslosenkasse mit Taggeldstreichungen reagieren. Geht es dabei um einen zeitlich nicht befristeten Einsatz, müssen Sie je nach Schwere Ihres Verschuldens mit einer Kürzung von bis zu 45 Taggeldern rechnen.
Zu beachten ist ausserdem: Wer eine Zwischenverdiensttätigkeit ausübt, gilt immer noch als arbeitslos. Man ist weiterhin verpflichtet, intensiv nach einer Festanstellung zu suchen und sich allmonatlich zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) einzufinden.
Glossar
Zwischenverdienst
Darunter werden alle Jobs verstanden, die jemand während der Arbeitslosigkeit annimmt und die einen Lohn einbringen, der tiefer liegt als das Arbeitslosentaggeld. Zwischenverdienste können Voll- oder Teilzeitjobs sein. Auch Einkünfte, die man auf selbständiger Basis bezieht, gelten als Zwischenverdienst, sofern es sich um eine vorübergehende Notlösung handelt – und man sich weiterhin intensiv um eine feste neue Anstellung bemüht.
Schadenminderungspflicht
Arbeitslose sind verpflichtet, Zwischenverdienstmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen. Der Grund dafür liegt in der sogenannten Schadenminderungspflicht, die besagt, dass Versicherte alles tun müssen, damit die Arbeitslosenkasse möglichst wenig Taggeld bezahlen muss. Wird einem ein solcher Job angeboten, ist man deshalb grundsätzlich verpflichtet, ihn anzunehmen – auch wenn der Lohn gering ist und einem die Arbeit wenig zusagt. Sollte die angebotene Entschädigung für die konkrete Tätigkeit jedoch nicht angemessen sein, darf man das Angebot ablehnen. Damit soll Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden.
Zurück
© Beobachter Ausgabe 3 vom 04. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten