Arbeit
Weniger Ferien, weil ich krank war?
Frage: Ich habe an meinem Arbeitsplatz bisher nie länger am Stück wegen Krankheit gefehlt, im letzten Jahr insgesamt jedoch 75 Tage. Kann mir der Arbeitgeber deswegen jetzt wirklich mein Ferienguthaben kürzen?
Unter Umständen, ja. Eine Ferienkürzung ist unter anderem zulässig, wenn ein Angestellter länger wegen Krankheit oder Unfall gefehlt hat. Beträgt die Fehlzeit nur einen Monat, gibt es keine Kürzung. Ab dem zweiten Monat darf für jeden vollen Monat der Abwesenheit ein Zwölftel der Ferien gekürzt werden. Beispiel: Bei vier Monaten Krankheit beträgt die Kürzung drei Zwölftel. Dabei dürfen alle Fehlzeiten innert eines Jahres zusammengezählt werden. Die Rede ist dabei jedoch nicht von Kalenderjahren, sondern von Dienstjahren. Wenn Sie Ihre jetzige Stelle im Oktober 2006 angetreten haben, sind die Krankheitsabsenzen von Oktober 2006 bis und mit September 2007 zusammenzuzählen. Fehlten Sie in dieser Zeit mehr als zwei Monate, darf Ihr Ferienanspruch gekürzt werden. Falls nicht, darf keine Ferienkürzung erfolgen.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 05. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten


