Arbeit

Wer haftet, wenn es zu teuren Schäden kommt?

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
24/09

Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler – und die können schnell einmal kostspielig werden. In welchen Fällen müssen Angestellte für einen angerichteten Schaden aufkommen?

Arbeit: Wer haftet, wenn es zu teuren Schäden kommt?

Eine Fehlkalkulation, ein verpasster Termin, Blechschaden am Geschäftswagen: Die Unachtsamkeit einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers kann teure Folgen haben. «Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich für den Schaden aufkomme?», lautet dann jeweils die bange Frage. Die korrekte Antwort: jein. Ob und in welchem Umfang Angestellte haften, hängt von verschiedenen Komponenten ab: Schwere des Verschuldens, Erfahrung des Angestellten, Berufsrisiko, Mitverschulden des Arbeitgebers.

Fest steht, dass ein Mitarbeiter nur haftbar gemacht werden kann, wenn er den Schaden auch tatsächlich verursacht hat. Lässt sich der Missetäter nicht ermitteln, darf der Arbeitgeber die entstandenen Kosten nicht einfach auf alle möglicherweise Beteiligten aufteilen – etwa bei einem Kassenmanko. Er darf auch nicht verlangen, dass Angestellte Prämien an eine Versicherung zahlen müssen, die allfällige Schäden decken würde.

Weitere Informationen über die Haftung von Arbeitnehmern finden Sie auf HelpOnline (Beachten Sie die «Gerichtsentscheide»).

© Beobachter Ausgabe 24 vom 26. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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