Arbeit
Zwangspausen bei Flaute im Betrieb?
Frage: Der Chef schickt uns öfter mal heim, wenn es keine Arbeit mehr gibt. Die Zeit zieht er uns vom Lohn ab. Auf Wunsch können wir diese auch nacharbeiten. Müsste er nicht Kurzarbeit einführen?
Das wäre in dieser Situation sicher sinnvoll. Dazu verpflichtet ist er jedoch nicht. Zudem besteht nicht in jedem Fall Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
Eines darf Ihr Chef sicher nicht: Sie einfach heimschicken und dann keinen Lohn zahlen! Er muss sich vielmehr – genau wie Sie – an den Arbeitsvertrag halten und damit die vereinbarte Arbeitszeit einhalten. Auch wenn er nicht genug Arbeit zuweisen kann, ist er verpflichtet, den Lohn weiterhin voll zu zahlen.
Er kann ausserdem nicht verlangen, dass die ausgefallene Zeit nachgearbeitet wird. Angestellte können auch nicht gezwungen werden, kurzfristig stunden- oder tageweise Ferien zu beziehen.
Bei einem längeren Arbeitsunterbruch sind Sie jedoch dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, eine zumutbare Ersatzarbeit zu suchen und anzunehmen. Zudem müssen Sie sich allfällige Einsparungen, etwa bei den Kosten für den Arbeitsweg, vom Arbeitgeber anrechnen lassen.
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© Beobachter Ausgabe 26 vom 24. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten






