Arbeitsrecht
Sind Pausen Pflicht?
Frage: Ich arbeite meistens durch, um früher nach Hause gehen zu können. Mein Arbeitgeber verlangt nun neuerdings, dass alle Mitarbeiter eine Mittagspause von mindestens einer halben Stunde machen. Darf er das?
Ja. Die Arbeit ist von Gesetzes wegen durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde bei mehr als sieben Stunden und eine Stunde bei mehr als neun Stunden.
Das Unterbrechen der Arbeit ist grundsätzlich ein Recht der Angestellten. Pausen sind aber auch im Interesse des Arbeitgebers, da sich die Angestellten in der Pause erholen und ihre Arbeitsleistung danach wieder besser erbringen können. Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen können (zum Beispiel ins Freie oder in die Kantine), gelten die Pausen nicht als Arbeitszeit. Wenn Sie jedoch am Arbeitsplatz bleiben müssen, etwa um das Telefon zu «hüten», muss die Pause als Arbeitszeit angerechnet werden.
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© Beobachter Ausgabe 13 vom 21. Jun 2006 - Alle Rechte vorbehalten






