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Arbeitsunfähig

Ferien trotz Krankheit?

Text:
  • Regina Jäggi
Ausgabe:
15/06

Frage: Seit einigen Wochen habe ich Schmerzen in der Schulter und bin deshalb zu 50 Prozent krankgeschrieben. Schon vorher habe ich aber für nächsten Monat eine Woche Ferien eingegeben. Darf ich diese nun trotz Krankheit beziehen?

Eine volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht «ferienfähig» sind. Wenn Ihre Schulterbeschwerden Sie bei den geplanten Ferien nicht einschränken, diese also immer noch einen guten Erholungswert haben, dann können Sie durchaus in die Ferien gehen. Darüber muss aber Ihr Arzt entscheiden.

 

Wenn er Ihnen grünes Licht gibt, müssen Sie das dem Arbeitgeber mitteilen. Die Ferienwoche wird dann zu 100 Prozent Ihrem Ferienguthaben belastet, also nicht nur zu 50 Prozent - der Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist nicht mehr entscheidend. Sie erhalten während der Ferienwoche ausserdem den normalen vollen Lohn, nicht etwa Krankentaggelder. Ihr Arbeitgeber muss die Ferien auch der Versicherung melden, damit diese die Taggelder richtig abrechnen kann.

 

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© Beobachter Ausgabe 15 vom 19. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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