Arbeitsvertrag
Diesen Schutz bietet das Gesetz
Eine umfangreiche Liste zwingender Gesetzesvorschriften ist in den Artikeln 361 und 362 des Obligationenrechts zu finden. Hier einige Beispiele:
- Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr
- Höhe des Ferienlohns
- Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- Anspruch auf Ersatz der notwendigerweise anfallenden Spesen
- Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers
- Diverse Regeln bezüglich Gültigkeit und Wegfall eines Konkurrenzverbots
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 23. Nov 2001 - Alle Rechte vorbehalten

