Arbeitsvertrag
Wie weiter nach der Babypause?
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- 9/11
Ich wurde im Dezember Mutter. Mein Chef sagte damals, er schaue mal, dass ich nach dem Mutterschaftsurlaub nur noch 40 Prozent arbeiten könne. Nun will er nichts mehr davon wissen. Was tun?
Offenbar haben Sie von Ihrem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich eine feste Zusage bekommen, dass Sie nach dem Mutterschaftsurlaub Ihr Pensum reduzieren dürfen. Somit gilt Ihr bisheriger Vertrag weiter. Das heisst, 16 Wochen nach der Geburt müssen Sie die Arbeit im bisherigen Umfang wieder aufnehmen – sofern Sie sich mit dem Chef nicht doch noch auf einen neuen Teilzeitvertrag einigen.
Wenn eine Weiterarbeit gemäss geltendem Vertrag für Sie nicht mehr in Frage kommt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen oder mit dem Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Ende des Mutterschaftsurlaubs zu vereinbaren.
Noch ein Hinweis: Solange Sie Ihr Kind stillen, kann man Sie nicht zum Arbeiten zwingen. So könnten Sie Ihren Urlaub also noch etwas verlängern. Allerdings wäre dieser unbezahlt, und auch einen Kündigungsschutz gibt es in dieser Zeit nicht.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 27. Apr 2011 - Alle Rechte vorbehalten
Arbeitsvertrag
Wie weiter nach der Babypause?
Ich wurde im Dezember Mutter. Mein Chef sagte damals, er schaue mal, dass ich nach dem Mutterschaftsurlaub nur noch 40 Prozent arbeiten könne. Nun will er nichts mehr davon wissen. Was tun?
Offenbar haben Sie von Ihrem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich eine feste Zusage bekommen, dass Sie nach dem Mutterschaftsurlaub Ihr Pensum reduzieren dürfen. Somit gilt Ihr bisheriger Vertrag weiter. Das heisst, 16 Wochen nach der Geburt müssen Sie die Arbeit im bisherigen Umfang wieder aufnehmen – sofern Sie sich mit dem Chef nicht doch noch auf einen neuen Teilzeitvertrag einigen.
Wenn eine Weiterarbeit gemäss geltendem Vertrag für Sie nicht mehr in Frage kommt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen oder mit dem Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Ende des Mutterschaftsurlaubs zu vereinbaren.
Noch ein Hinweis: Solange Sie Ihr Kind stillen, kann man Sie nicht zum Arbeiten zwingen. So könnten Sie Ihren Urlaub also noch etwas verlängern. Allerdings wäre dieser unbezahlt, und auch einen Kündigungsschutz gibt es in dieser Zeit nicht.
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