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Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
In der Schweiz gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Das heisst, dass in der Regel gegen eine Kündigung nichts zu machen ist. Doch es gibt Ausnahmen.
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Nach 20 Jahren von einem neuen Chef auf die Strasse gestellt? Gekündigt aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen Konflikten im Team? Die Stelle zu verlieren ist stets ein harter Schlag. Auf dem Spiel steht nicht nur die Existenzgrundlage, sondern auch ein wichtiger Lebensinhalt, ein Stück Identität.
In den allermeisten Fällen kann man sich gegen eine Kündigung nicht zur Wehr setzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Stecken nämlich unlautere Motive hinter der Kündigung und können Sie das auch beweisen, ist die Kündigung missbräuchlich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihnen wegen Ihrer Hautfarbe, Religion oder politischen Überzeugung gekündigt wird oder weil Sie sich auf korrekte Weise für Ihre Rechte gewehrt haben. Wer von einer missbräuchlichen Kündigung betroffen ist, kann vor Gericht eine Entschädigung einklagen.
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Umfassende Informationen inklusive Merkblatt sowie die gesammelten Gerichtsentscheide zum Thema finden Sie hier.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten






