• Arbeitsrecht

Ferienreise absagen?

Notfall am Arbeitsplatz

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Bild:
  • Rainer S., pixelio.de
Ausgabe:
13/09

Die Ferien rücken näher, die Vorfreude steigt. Es locken fremde Länder. Doch wie verbindlich sind Ferienzusagen? Kann der Arbeitgeber – kurz vor Abflug – noch einen Strich durch die Rechnung machen?

Sonnenaufgang auf Zypern: Bald Realität oder nur ein Traum?

Claudia P. (Name der Redaktion bekannt) leistet seit Tagen Überstunden. Bevor sie für drei Wochen nach Zypern entschwindet, gilt es, ein wichtiges Projekt aufzugleisen. Tausende von Franken und lukrative Folgeaufträge stehen auf dem Spiel. Das Flugticket ist gekauft, der Koffer schon fast gepackt, die Stellver­tretung geregelt, als Claudia P.s Kollege schwer verunfallt. Es steht fest, dass er monatelang ausfallen wird.

Als Claudia P. die sorgenvolle Miene ihres Chefs sieht, ahnt sie Schlimmes. «Kann mir der Arbeitgeber so kurzfristig verbieten, in die Ferien zu verreisen?», will sie an der Beobachter-Hotline wissen. «Wenn ja, wer bezahlt die daraus entstehenden Kosten?»

In den meisten Firmen werden die Ferientermine Anfang des Jahres fest­gelegt. Den Ferienzeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber. Er muss jedoch so weit wie möglich auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Grundsätzlich sind vom Arbeitgeber gemachte Ferienzusagen verbindlich. In Notfällen kann es jedoch Ausnahmen geben.

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© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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