• Arbeitsrecht

Ferienreisen

Was kann denn ich dafür, wenn die streiken?

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Ausgabe:
14/07

Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit zurückkehrt, schuldet der Firma die versäumte Zeit. Auf HelpOnline erfahren Sie warum.

Nach drei herrlichen Ferienwochen am Meer packte Peter Bader pflichtbewusst seine Koffer, um mit seiner Familie in die Schweiz zurückzukehren. Just am Tag des Abflugs streikten aber die Fluglotsen. Familie Bader sass in einem stickigen, überfüllten Flughafenterminal fest. Mit 48-stündiger Verspätung - nach etlichen Strapazen - traf der Familienvater schliesslich an seinem Arbeitsplatz ein. Sein Chef zeigte durchaus Verständnis für die Situation. Schliesslich hatten die Medien über den Streik berichtet. Dennoch blieb der Chef unerbittlich. Er könne wählen, teilte er dem Mitarbeiter mit: «Entweder ziehen wir Ihnen die versäumte Zeit vom Lohn ab, oder Sie opfern dafür zwei Ferientage.» Peter Bader konnte es kaum fassen: «Auch das noch!» Doch sein Arbeitgeber war im Recht. Warum dies so ist, erfahren Sie auf unserer Beratungsplattform HelpOnline.


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© Beobachter Ausgabe 14 vom 04. Jul 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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