Gerichtsfälle
Kämpfen lohnt sich
Einschüchterungsversuche, Entlassung, Gratisarbeit: Drei Frauen wehrten sich trotzdem für Gerechtigkeit.
Einschüchterungen getrotzt
Als ein Kollege Beatrice Sernatinger seine Lohnabrechnung zeigt, bestätigt sich ihr Verdacht: Trotz längerer Berufserfahrung und zusätzlichen Aufgaben erhält sie 215 Franken weniger Lohn für eine 70-Prozent-Anstellung als er. Eine Anpassung des Salärs wird der Assistentin im Product Management bei der damaligen SAirGroup verweigert. Erst als sie infolge einer Umstrukturierung entlassen wird, wagt sie es, die Lohndiskriminierung einzuklagen. Weil die Firma die Einigung vor der Schlichtungsstelle widerruft, geht sie vor Gericht. Ihre Anwältin fordert eine Lohnnachzahlung von 27’000 Franken.
«Man versuchte, mich einzuschüchtern», erinnert sich die heute 62-Jährige. Mit einer Fünferdelegation erscheint die Firma zur Verhandlung und wirft der Klägerin nach 24 Jahren Mitarbeit vor, sie sei zu wenig belastbar gewesen. «Zum Glück konnte ich alle Qualifikationsbewertungen vorlegen.» Entlastet wird sie auch von Zeugen. «Dennoch gab es ehemalige Kolleginnen, die wegen der Klage nicht mehr mit mir sprachen.»
Zwei Jahre nach der ersten Lohnanpassungsforderung willigen beide Parteien in eine gerichtliche Vergleichsverhandlung ein. Das Gericht beurteilt die Lohndifferenz als diskriminierend. Beatrice Sernatinger erhält 11’500 Franken Lohnnachzahlung und 1’500 Franken an die Prozesskosten.
Weil Beatrice Sernatinger keinen Rechtsschutz hatte, blieb unter dem Strich nicht viel davon übrig. Die Klage bereute sie aber nie. «Es war eine Genugtuung, dass die Firma den Grundsatz des gleichen Lohns anerkennen musste.»
Mit der Kündigung bezahlt
In einem kleinen Aargauer Dorf wird eine neue Fabrik eröffnet. Lydia F. (Name der Redaktion bekannt) bewirbt sich als Schichtarbeiterin. Als sie von einem Kollegen erfährt, dass er eineinhalb Franken mehr Stundenlohn erhält, wehrt sie sich – und verklagt schliesslich die Firma. Eine Lohnliste der Schichtgruppe zeigt, dass alle Frauen weniger verdienen.
Vor Gericht erklären die Firmenvertreter den tieferen Lohn von F. mit ungenügender Arbeitsleistung und schwererer Arbeit der Männer. Doch Zeugen widerlegen diese Aussagen. Eine Mitarbeiterin des Lohnbüros sagt aus, die Anfangslöhne der Frauen seien immer tiefer, obwohl alle Angestellten am Fliessband für dieselbe Arbeit eingestellt werden.
Der Richter urteilt, dass der Lohn der Mitarbeiterin erhöht werden muss und sie 5500 Franken Nachzahlung erhält. Doch der Arbeitgeber akzeptiert das Urteil nicht. Um Lohngleichheit herzustellen, könne er auch die Männerlöhne senken, argumentiert er.
«Diese offensichtliche Rache entmutigte mich», sagt die 51-Jährige. Sie wird nun bei der Arbeit von Vorgesetzten schikaniert und leidet unter Schlaflosigkeit. Schliesslich entscheidet das Kantonsgericht, ein diskriminierender Lohn sei grundsätzlich nichtig und müsse angepasst werden.
Die allein erziehende Mutter kann sich aber nicht lange über das Urteil freuen. Nach Ablauf des Kündigungsschutzes wird sie entlassen und «wegen aggressiven Verhaltens» sofort freigestellt. Erst einige Zeit später findet Lydia F. wieder Arbeit. Dennoch sagt sie heute: «Ich würde mich in einer solchen Situation wieder wehren.»
Gratisarbeit geleistet
2001 muss der Kanton Zürich die Löhne von Pflegefachleuten, Physio- und Ergotherapeutinnen sowie Lehrerinnen für Krankenpflege um 70 Millionen Franken anheben und 280 Millionen Franken an Lohnnachzahlungen leisten. Die Pflegefachfrau Isabel Tuor ist eine von 47 Einzelklägerinnen, die sich zusammen mit den Verbänden gegen Lohndiskriminierung gewehrt haben. «Ausschlaggebend waren für mich der Personalmangel und die geringe Anerkennung des Berufs, die sich beim Lohn zeigte», erzählt sie rückblickend.
Bereits 1990 beginnt sie sich in der Aktion «Gsundi Gsundheitspolitik» dagegen zu wehren. Obwohl die Gesundheitsberufe bei der Arbeitsbewertung vor der Besoldungsrevision sehr gut abschneiden, werden sie zwei Lohnklassen tiefer eingereiht. Ein Lohnvergleich mit Polizisten bringt noch grössere Unterschiede ans Licht. Für die Vorbereitung der Klage schliessen sich zehn Organisationen und die Klägerinnen der vier Berufsgruppen in der Koordinationsgruppe Lohngleichheitsklagen (KOG) zusammen.
Tuor übernimmt die Lohnüberprüfungen: «Eine richtige Detektivarbeit.» Am 1. Juli 1996, als das Gleichstellungsgesetz in Kraft tritt, wird die Klage eingereicht. Doch erst nach fünf Jahren beurteilt das Gericht die Lohnrückstufung als diskriminierend: Ausbildung und Erfahrung wurden zu tief bewertet. «Nachdem wir nun weitgehend den gerechten Lohn erhielten, ging auch der Personalmangel zurück», so Isabel Tuor.
Für diesen Erfolg leistete Tuor, heute 39, während zehn Jahren 20 Prozent Gratisarbeit. Bei der KOG blieb sie aktiv und unterstützt heute die Lohngleichheitsverfahren ihrer städtischen Kolleginnen. «Um etwas zu verändern, müssen wir Frauen uns einsetzen», sagt sie.
© Beobachter Ausgabe 5 vom 02. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten


