• Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Job weg nach der Geburt?

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Bild:
  • Thinkstock Kollektion

Frage: «Ich werde im nächsten Monat ein Kind bekommen. Mein Arbeitgeber verlangt nun von mir, einer Aufhebung des Arbeitsvertrags per Geburtstermin zuzustimmen. Habe ich nicht das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub meinen Job wieder zu erhalten?» Elvira S.

Kündigungsschutz: Job weg nach der Geburt?

Sie können nicht gezwungen werden, einer Vertragsauflösung zuzustimmen. Gemäss Obligationenrecht haben Sie während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt einen Kündigungsschutz. Das heisst, der Arbeitgeber kann Ihnen bis 16 Wochen nach der Geburt nicht gültig kündigen.

 

Wenn Sie nicht selbst kündigen, läuft Ihr Vertrag weiter, und Sie können den Job nach dem Mutterschaftsurlaub wieder antreten. Will sich Ihr Arbeitgeber von Ihnen trennen, muss er das nach Ablauf der Schutzfrist unter Einhaltung der Kündigungsfrist tun. Bis dahin haben Sie Anspruch auf den vereinbarten Lohn – selbst dann, wenn man Sie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr beschäftigen will oder kann.

 

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