Kündigungsfrist
Krank - was geschieht nun?
Wird ein Angestellter während der Kündigungsfrist krank, stellen sich für ihn wie auch für seinen Arbeitgeber Fragen. Zum Beispiel: In welchen Fällen verlängert sich die Frist?
Markus P. ist zehn Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist krank geworden. «Was geschieht nun?», will er an der Beobachter-Hotline wissen. «Bleibt es beim Austrittstermin, oder muss ich ‹nachsitzen›?»
Ausschlaggebend ist, wer das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat: Nur wenn es der Arbeitgeber war, schiebt die Erkrankung die Kündigungsfrist hinaus. Diese verlängert sich dann mindestens um die Anzahl Krankheitstage. Und weil ein Arbeitsverhältnis laut Gesetz nicht mitten im Monat enden darf, verlängert sich die Frist aufs nächstfolgende Monatsende. Dies gilt auch im Fall von Markus P., der nur drei Tage im Bett lag: Sein Arbeitsverhältnis endet einen Monat später. So stellt das Gesetz sicher, dass dem gekündigten Arbeitnehmer im Fall vorübergehender Arbeitsunfähigkeit genügend Zeit zur Stellensuche verbleibt.
Markus P., der bereits eine neue Stelle hat, kommt dies ungelegen. Muss es aber nicht: Bei der Verlängerung der Kündigungsfrist handelt es sich nämlich um eine Schutzbestimmung – er kann also freiwillig darauf verzichten.
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© Beobachter Ausgabe 12 vom 08. Jun 2011 - Alle Rechte vorbehalten







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