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Lohndiskriminierung

So wehren Sie sich

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  • Thinkstock Kollektion

Welche Möglichkeiten und Rechte Sie haben, wenn Sie sich gegen Lohndiskriminierung zur Wehr setzen wollen.

Lohndiskriminierung: So wehren Sie sich
  • Das Gleichstellungsgesetz verbietet Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands oder der familiären Situation.

  • Sie müssen die Diskriminierung nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Der Arbeitgeber muss dann die Rechtmässigkeit der Lohnunterschiede nachweisen.

  • Fordern können Sie für die Zukunft gerechte Entlöhnung sowie eine Nachzahlung der Lohndifferenz für maximal fünf Jahre (Verjährungsfrist).

  • Die Kantone betreiben Schlichtungsstellen gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben, die vor einer gerichtlichen Klage angerufen werden können. Sie können beraten und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Klappt dies nicht, können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen (kostenloses Verfahren).

  • Falls sich die Diskriminierung voraussichtlich auf eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen auswirkt, können auch Organisationen, die in Gleichstellungsfragen aktiv sind, Klage einreichen.

  • Wenn Sie sich gegen Lohndiskriminierung zur Wehr setzen, geniessen Sie einen speziellen Kündigungsschutz. Lassen Sie sich beraten.

  • Einen Überblick über Gerichtsentscheide, die auf dem Gleichstellungsgesetz basieren, finden Sie im Internet unter www.gleichstellungsgesetz.ch.

 

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