Wer für Protectas Schweiz Kontrollrunden dreht, wird vom Arbeitgeber ständig überwacht. Möglich ist das dank GPS-Geräten, mit denen die Mitarbeiter nicht nur im Freien, sondern auch in Gebäuden permanent geortet werden können. Und das auf fünf Meter genau. Wer das Gerät ausschaltet, bekommt Insidern zufolge innert weniger Minuten die Anweisung, es sofort wieder einzuschalten.

Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter? Nein, sagt Protectas-Sprecher Roman Lehmann: «Bei den Geräten handelt es sich lediglich um eine modernere Variante eines Wächterkontrollsystems, wie es schon lange eingesetzt wird.» Dabei muss der patrouillierende Mitarbeiter gewisse Kontrollpunkte durchlaufen und seine Anwesenheit jeweils elektronisch erfassen. So kann der Sicherheitsdienst nachweisen, dass der Auftrag korrekt erfüllt wurde.

Neben der Qualitätssicherung führt Sprecher Lehmann den Schutz der Angestellten ins Feld: «Die Geräte verfügen über eine sogenannte Totmanneinrichtung, die einen Alarm auslöst, wenn sich der Mitarbeiter mehrere Minuten lang nicht bewegt.»

Eine juristische Abklärung durch den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten hat die Sicherheitsfirma nicht für nötig befunden. Sie hätte aber gut daran getan: «Eine permanente, systematische Verhaltensüberwachung ist im Arbeitsbereich grundsätzlich nicht erlaubt», heisst es aus Bern. Auch Ursula Uttinger, Juristin und Präsidentin des Datenschutz-Forums, hält das Vorgehen von Protectas für mehr als problematisch: «Bei einer solchen ständigen Überwachung handelt es sich um einen unverhältnismässigen Ein- und damit illegalen Übergriff auf das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters.»

Mitarbeiterschutz bereits gewährleistet

Tatsächlich müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, damit eine GPS-Überwachung von Mitarbeitern ausnahmsweise zulässig ist, wie ein Bundesgerichtsurteil von 2004 festhält. Sie muss etwa eine deutliche Qualitätssteigerung erlauben. Das ist im Fall von Protectas nicht gegeben, da bereits Wächterkontrollsysteme eingesetzt wurden, mit denen sich nachvollziehen lässt, ob der Auftrag korrekt erfüllt wurde. Und allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter vor Ort war, bedeutet ja nicht, dass er etwa das Fenster geschlossen oder die Tür kontrolliert hat. Das Argument des Mitarbeiterschutzes greift ebenfalls zu kurz: Wer allein Kontrollgänge macht, war laut Protectas-Sprecher Lehmann auch vorher schon mit einem Totmanngerät ausgerüstet.