Sonntagsarbeit
«Sonntags nie» gilt nicht
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Das Gebot, am Sonntag zu ruhen, hat in der Arbeitswelt zwar nach wie vor Gültigkeit. Allerdings ist der Grundsatz so löchrig geworden wie Emmentaler. Wie sind die Regelungen?
Es ist wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip nein. Sonntagsarbeit ist eigentlich untersagt, steht unmissverständlich im Artikel 18 des Arbeitsgesetzes. Der folgende Artikel 19 relativiert diese Aussage aber aufs Gründlichste. Wenn ein Betrieb technische oder wirtschaftliche Gründe oder ein dringendes Bedürfnis nachweisen kann, ist Sonntagsarbeit erlaubt. Allerdings ist dafür eine Sonderbewilligung notwendig.
Für verschiedene Branchen wie Spitäler, Gaststätten, Bäckereien oder Sport- und Freizeitanlagen ist aber nicht einmal das nötig. Dauerbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft, für vorübergehende Sonntagsarbeit (maximal sechs Sonntage) sind die kantonalen Behörden zuständig. Für die meisten Feiertage gelten die gleichen Regeln wie für Sonntage.
Eigentlich nicht. Angestellte dürfen nicht gezwungen werden, sonntags zu arbeiten, hält das Arbeitsgesetz fest. Die Realität sieht leider anders aus: Wer ohne Vorbehalt Nein sagt, riskiert längerfristig womöglich seinen Job, besonders in Krisenzeiten.
Einen Lohnzuschlag von 50 Prozent muss der Arbeitgeber nur bei Sondereinsätzen zahlen (nicht mehr als sechs Sonntage pro Jahr). Bei regelmässiger Sonntagsarbeit ist dies allerdings nicht der Fall: Dann geht man davon aus, dass der Sonntagszuschlag bereits im Lohn entsprechend mitberücksichtigt ist.
Ja, man hat das Anrecht auf sogenannte Ersatzruhe, aber nicht unbedingt schon am Montag darauf. Arbeitet man am Sonntag länger als fünf Stunden, kann man in der vorangehenden oder in der folgenden Woche einen ganzen Ersatzruhetag einziehen (mindestens 24 Stunden am Stück frei).
Gemäss Arbeitsgesetz im Prinzip einen Sonntag alle zwei Wochen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In Gastbetrieben mit Fünftagewoche hat man nur vier freie Sonntage im Jahr garantiert, bei Bäckereien sind es zwölf und in Zeitungsredaktionen grundsätzlich 26.
Nur zu Ausbildungszwecken, wenn sie mindestens 16 Jahre alt und in bestimmten Berufen tätig sind, so zum Beispiel im Gastgewerbe und in der Hauswirtschaft (mindestens zwölf freie Sonntage im Jahr).
Sonderregeln gelten zum Beispiel auch im Verkauf bei Bäckereien und Konditoreien, bei Berufen, in denen man sich mit Tieren beschäftigt (ab 16 maximal ein Sonntag im Monat Arbeit, ab 17 höchstens zwei), sowie im Gesundheitswesen (ab 17 höchstens ein Sonntag pro Monat und maximal zwei Feiertage im Jahr, die nicht auf einen Sonntag fallen).
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© Beobachter Ausgabe 1 vom 06. Jan 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Sonntagsarbeit
«Sonntags nie» gilt nicht
Das Gebot, am Sonntag zu ruhen, hat in der Arbeitswelt zwar nach wie vor Gültigkeit. Allerdings ist der Grundsatz so löchrig geworden wie Emmentaler. Wie sind die Regelungen?
Artikel zum Thema
Arbeit: Angriff auf die Freizeit
(Ausgabe: 19/08)
Ist Sonntagsarbeit überhaupt erlaubt?
Es ist wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip nein. Sonntagsarbeit ist eigentlich untersagt, steht unmissverständlich im Artikel 18 des Arbeitsgesetzes. Der folgende Artikel 19 relativiert diese Aussage aber aufs Gründlichste. Wenn ein Betrieb technische oder wirtschaftliche Gründe oder ein dringendes Bedürfnis nachweisen kann, ist Sonntagsarbeit erlaubt. Allerdings ist dafür eine Sonderbewilligung notwendig.
Für verschiedene Branchen wie Spitäler, Gaststätten, Bäckereien oder Sport- und Freizeitanlagen ist aber nicht einmal das nötig. Dauerbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft, für vorübergehende Sonntagsarbeit (maximal sechs Sonntage) sind die kantonalen Behörden zuständig. Für die meisten Feiertage gelten die gleichen Regeln wie für Sonntage.
Muss ich sonntags arbeiten, wenn der Arbeitgeber es will?
Eigentlich nicht. Angestellte dürfen nicht gezwungen werden, sonntags zu arbeiten, hält das Arbeitsgesetz fest. Die Realität sieht leider anders aus: Wer ohne Vorbehalt Nein sagt, riskiert längerfristig womöglich seinen Job, besonders in Krisenzeiten.
Habe ich Anrecht auf mehr Lohn für Sonntagsarbeit?
Einen Lohnzuschlag von 50 Prozent muss der Arbeitgeber nur bei Sondereinsätzen zahlen (nicht mehr als sechs Sonntage pro Jahr). Bei regelmässiger Sonntagsarbeit ist dies allerdings nicht der Fall: Dann geht man davon aus, dass der Sonntagszuschlag bereits im Lohn entsprechend mitberücksichtigt ist.
Kann ich Sonntagsarbeit kompensieren?
Ja, man hat das Anrecht auf sogenannte Ersatzruhe, aber nicht unbedingt schon am Montag darauf. Arbeitet man am Sonntag länger als fünf Stunden, kann man in der vorangehenden oder in der folgenden Woche einen ganzen Ersatzruhetag einziehen (mindestens 24 Stunden am Stück frei).
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Wie viele freie Sonntage im Jahr sind garantiert?
Gemäss Arbeitsgesetz im Prinzip einen Sonntag alle zwei Wochen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In Gastbetrieben mit Fünftagewoche hat man nur vier freie Sonntage im Jahr garantiert, bei Bäckereien sind es zwölf und in Zeitungsredaktionen grundsätzlich 26.
Müssen Jugendliche sonntags arbeiten?
Nur zu Ausbildungszwecken, wenn sie mindestens 16 Jahre alt und in bestimmten Berufen tätig sind, so zum Beispiel im Gastgewerbe und in der Hauswirtschaft (mindestens zwölf freie Sonntage im Jahr).
Sonderregeln gelten zum Beispiel auch im Verkauf bei Bäckereien und Konditoreien, bei Berufen, in denen man sich mit Tieren beschäftigt (ab 16 maximal ein Sonntag im Monat Arbeit, ab 17 höchstens zwei), sowie im Gesundheitswesen (ab 17 höchstens ein Sonntag pro Monat und maximal zwei Feiertage im Jahr, die nicht auf einen Sonntag fallen).
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