Probezeit
Streik – Kündigung?
- Text:
- Irmtraud Bräunlich
Frage: «Ich bin in der Probezeit. Nun prüft die Gewerkschaft einen Streik, weil unsere Firma den Gesamtarbeitsvertrag verletzt habe. Mein Dilemma: Einerseits will ich mich solidarisch zeigen, andererseits habe ich Angst, meine Stelle zu verlieren.»
Gemäss Bundesgericht gilt ein Streik als rechtmässig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird, nicht gegen die Friedenspflicht verstösst und nicht unverhältnismässig ist. Kündigt die Firma wegen eines rechtmässigen Streiks, ist die Kündigung missbräuchlich. Das heisst: Es kann eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen eingeklagt werden.
Gegebenenfalls müssten Sie noch während der Kündigungsfrist schriftlich gegen die Kündigung protestieren und innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Grundsätzlich gelten diese Regeln auch während der Probezeit.
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