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Unwetterschäden

«Muss ich Zeit nachholen?»

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  • Alessandro Della Bella
Ausgabe:
18/05

Frage: Kürzlich konnte ich nicht ins Geschäft: Die Eisenbahn war wegen des Unwetters unterbrochen. Am Dienstag ging nichts, weil Teile des Firmengebäudes überflutet waren. Nun sagt der Personaldienst, die verpassten Arbeitsstunden würden mir von den Ferien abgezogen, und die Produktion sei nachzuholen. Muss ich das akzeptieren? Thomas R.

Es kommt auf den Grund der Verhinderung an: Sind Sie der Arbeit ferngeblieben, weil die Zugverbindung unterbrochen war, haben Sie keinen Anspruch auf Lohn, auch wenn Sie ohne eigenes Verschulden der Arbeit ferngeblieben sind. Sie müssen also einen Ferientag opfern oder sich einen Gehaltsabzug gefallen lassen.

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie zwar im Geschäft waren, aber nicht arbeiten konnten, weil das Firmengebäude unter Wasser stand. Das Obligationenrecht hält nämlich in Artikel 324 Folgendes fest: «Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohns verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.»

Ein Unwetter ist einer der im Gesetzestext genannten «anderen Gründe». Wenn Sie also zu Hause bleiben mussten, weil im Unternehmen die Maschinen stillstanden, schuldet Ihnen der Arbeitgeber den vollen Lohn; er darf Ihnen die entsprechende Zeit auch nicht von den Ferien abziehen. Zudem sind Sie nicht verpflichtet, den Produktionsausfall nachzuholen.

Allerdings kann der Chef in dieser aussergewöhnlichen Situation vorübergehend grösseren und flexibleren Einsatz fordern: Sie müssen auch mal bei Arbeiten Hand anlegen, die sonst nicht in Ihr Pflichtenheft gehören. Zudem darf der Arbeitgeber Sie zu Überstunden verknurren, sofern Ihnen diese zugemutet werden können. Zwei Beispiele: Von einem Angestellten, der nach Feierabend ins Fitnessstudio gehen möchte, können Überstunden verlangt werden. Gleiches gilt aber nicht für eine allein erziehende Mutter, die nach Büroschluss ihr Kind aus der Krippe holen muss.

 

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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