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Wahl des Handwerkers

Der Beste solls sein, nicht der Billigste

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
12/11

Wer baut, investiert rasch eine beträchtliche Stange Geld. 
Da lohnt es sich, im Voraus genau hinzusehen und zu vergleichen. Doch wie findet man Handwerker, die das Vertrauen verdienen? Zwölf goldene Regeln.

Wahl des Handwerkers: Der Beste solls sein, nicht der Billigste
  • Fragen Sie Handwerker nach aktuellen Referenzen und erkundigen Sie sich bei ein, zwei Referenzpersonen, wie die Firma gearbeitet hat und wie sie mit Mängeln umgegangen ist.

  • Erkundigen Sie sich bei Freunden und Bekannten, mit welchen Handwerkern und Firmen sie gute Erfahrungen gemacht haben.

  • Ist ein Handwerker nicht Mitglied bei einem Branchenverband, fragen Sie nach, weshalb, und seien Sie besonders kritisch. Aber aufgepasst: Umgekehrt ist eine Mitgliedschaft nicht automatisch auch ein Qualitätssiegel.

  • Wollen Sie kein Tropenholz? Oder möchten Sie ein Fenster, das gegen Einbruch besonders sicher ist? Teilen Sie dem Handwerker solche Bedingungen mit, bevor er eine Offerte erstellt, oder lassen Sie sich solche Abmachungen schriftlich bestätigen.

  • Eine Offerte ohne Augenschein ist nicht seriös – Streitigkeiten über Mehraufwand sind dann programmiert. Um einen Auftrag korrekt abschätzen und effizient arbeiten zu können, muss ein Handwerker die Situation vor Ort und die Kundenbedürfnisse genau kennen.

  • Holen Sie zwei oder drei Offerten ein, die einen genauen Leistungs­beschrieb enthalten. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch den geschätzten Aufwand. Eine detaillierte Offerte hilft herauszufinden, was fehlt – weil der Posten bei der Konkurrenz auf­geführt ist. Beachten Sie aber, dass der Handwerker die Aufwendungen für einen detaillierten Kostenvoranschlag verrechnen kann, wenn danach der Auftrag nicht erteilt wird.

  • Unterschreiben Sie nur einen Vertrag mit detailliertem Leistungsbeschrieb und Zeitplan. Der Beschrieb sollte alle Masse, Materialien, Farben und vor allem die exakten Preise enthalten. Er zwingt beide Seiten, die eigenen Vorstellungen zu konkretisieren. So verhindern Sie, dass unausgesprochene Erwartungen später für Ärger sorgen. Halten Sie nachträgliche Anpassungen schriftlich fest.

  • Prüfen Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Vertrag. Lassen Sie sich Klauseln, die Sie nicht genau verstehen, erklären. Notieren Sie mündliche Zusicherungen in diesem Zusammenhang gleich auf dem Vertrag.

  • Akzeptieren Sie keine Einschrän­kungen der Garantie. Achten Sie darauf, dass der Handwerker entweder gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts oder nach den SIA-Normen haftet.

  • Vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass Sie bei Mängeln einen Teil des Werklohns bis zum Ablauf einer gewissen Frist zurückbehalten können. Oder streichen Sie Klauseln, die Ihnen das verwehren.

  • Berücksichtigen Sie, dass sich bei einer ausländischen Firma Garantieansprüche nur sehr erschwert durchsetzen lassen, sobald Sie bezahlt haben.

  • Lassen Sie sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten. Aus einem Werkvertrag kann man nur gegen Schadenersatz wieder aussteigen. Bei Käufen an einer Messe (zum Beispiel beim Kauf einer neuen Küche) gibt es gar kein Rücktrittsrecht.

Wie viel kostet ein Haus?

Sie wollen bauen oder umbauen, wissen aber nicht, welche Hausteile wie viel kosten? Unsere Auslegeordnung schafft einen Überblick (PDF, 328 kb).

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 08. Jun 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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