1. Absenzenregelung bei Teilzeitangestellten

Anna Kleber arbeitet 60 Prozent. Ihr einjähriger Sohn kann die ganze Woche nicht in die Kita, weil er die Grippe hat. Wie lange darf sie der Arbeit fernbleiben?
Sie darf grundsätzlich bis zu drei Tage bezahlt beim kranken Kind bleiben. Die drei Tage gelten pro Krankheitsfall und im Gegensatz zur Betreuung von kranken Angehörigen (siehe Frage 3) gilt die Obergrenze von zehn Tagen pro Jahr nicht.

Auch bei Teilzeitpensen besteht – falls nötig – der volle Anspruch von drei Tagen. Der Chef darf aber ab dem ersten Tag des Fernbleibens ein Arztzeugnis verlangen. Dies gilt auch dann, wenn laut Arbeitsvertrag oder Personalreglement ein solches bei eigener Krankheit erst nach einigen Tagen vorliegen muss.