Einordnung eines Leitentscheids
Mutter wehrt sich gegen diskriminierendes Arbeitszeugnis – und scheitert
Ob langwierige Krankheit oder Mutterschaftsurlaub: Private Ausfallzeiten haben im Arbeitszeugnis grundsätzlich nichts zu suchen. Der Beobachter zeigt, wann Arbeitgeber Fehlzeiten dennoch erwähnen dürfen – und wann sie es sogar müssen.
Corinne Strebel Schlatter