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AHV-Alter

Wann ist der Job zu Ende?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
7/05

Im Juli dieses Jahres werde ich 65 Jahre alt. Ich frage mich nun, ob mein Arbeitsverhältnis mit meinem Erreichen des AHV-Rentenalters automatisch endet oder ob dafür noch eigens eine Kündigung nötig ist. Peter L.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des AHV-Rentenalters nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgehalten ist. Sonst läuft der Vertrag weiter. Die meisten schriftlichen Arbeitsverträge enthalten keine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Rentenalters endet. In diesem Fall braucht es eine Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen (Aufhebungsvereinbarung). Solange eine Kündigung oder Vereinbarung nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitnehmer weiterarbeiten, und der Arbeitgeber schuldet ihnen den vereinbarten Lohn. Das Erreichen des AHV-Rentenalters bewirkt also nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses; es ist kein gesetzlicher Beendigungsgrund.

© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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