• Arbeitsrecht

Arbeit

Gilt noch die alte Kündigungsfrist?

Text:
  • Irmtraud Bräunlich
Ausgabe:
5/08

Frage: Ich habe unter Einhaltung der seinerzeit vereinbarten Frist von zwei Monaten gekündigt. Nun sagt mein Chef, gemäss neuem Reglement, das kommentarlos verteilt wurde, müsse ich auf drei Monate kündigen. Was gilt?

Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt. Es ist jedoch erlaubt, andere als die im Gesetz vorgesehenen Fristen schriftlich zu vereinbaren. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag also eine zweimonatige Kündigungsfrist verankert wurde, dann ist diese massgebend. Will der Arbeitgeber erreichen, dass in Zukunft andere Kündigungsfristen gelten, muss dazu wiederum eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Eine mündliche Abmachung oder eine einseitige schriftliche Anordnung - zum Beispiel in dem von Ihnen erwähnten neu erlassenen Mitarbeiterreglement - genügt nicht. Es sei denn, Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie das neue Reglement als Vertragsbestandteil anerkennen. Ihre Kündigung mit zweimonatiger Frist ist somit korrekt und muss vom Arbeitgeber akzeptiert werden.

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 05. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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