Arbeitsplatz

Sicherheit als oberstes Gebot

Text:
  • Udo Theiss
Bild:
  • Christoph Aron www.pixelio.de
Ausgabe:
24/09

Arbeitsplätze sind nicht selten gefährliche Orte. Investitionen in die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten zahlen sich langfristig aus.

Sicherheit als oberstes Gebot

Jeder 15. Berufstätige verunfallt im Durchschnitt einmal im Jahr. Rund 250'000 Berufsunfälle und Krankheiten, die mit der Arbeit zusammenhängen, werden jährlich in der Schweiz registriert. Mehr als 1400 Betroffene werden dabei invalid, und rund 111 Personen verlieren ihr Leben. Berufsunfälle und Berufskrankheiten verursachen jährlich Kosten von fünf Milliarden Franken, rechnet der Bericht «Arbeit und Gesundheit» des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vor. Das Amt stützt sich auf die schweizerische Gesundheitsbefragung, die das Bundesamt für Statistik 2007 durchgeführt hat.

Einen der gefährlichsten Arbeitsplätze haben Forstarbeiter, auch wenn sie ihrer geringen Zahl wegen in den Statistiken nicht separat aufgeführt sind. Zwar führte die Suva-Kampagne «Risikoverhalten Forst» zu einem spürbaren Rückgang der Unfälle, aber noch immer verunfallt gemäss neusten Zahlen jeder dritte Forstarbeiter einmal pro Jahr. Am gefährlichsten ist offensichtlich das Fällen von Bäumen – besonders im Gebirge. Zwischen 1991 und 2004 verloren 180 Forstarbeiter bei Unfällen ihr Leben. 73 davon, also 40 Prozent, beim Baumfällen.

Wie gross ist Ihr Berufsrisiko?

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Auch Bauarbeiter sind hohen Risiken ausgesetzt. Jeder fünfte und bei temporären Bauarbeitern sogar jeder vierte verunfallt jährlich. Warum die Unfallzahlen auf dem Bau im Vergleich mit anderen Branchen so hoch sind, erklärt schon ein flüchtiger Blick auf jede x-beliebige Baustelle. Überall lauern Stolperfallen: herumliegende Bretter, Kabel, Werkzeuge und Bauschutt; Gruben, zum Teil mit Armierungseisen gespickt, klaffen bedrohlich. Und auf wackeligen Gerüsten und rutschigen Dächern hangeln Bauarbeiter herum wie Zirkusakrobaten.

Eines der höchsten Risiken auf der Baustelle tragen die Gerüstbauer. Auf Baugerüsten ereignen sich in der Schweiz im Jahr 3000 Unfälle. Vier davon verlaufen tödlich, 115 der Verunfallten sind nach dem Unfall invalid. Nicht gezählt sind die zahlreichen Verunfallten, die durch lange Arbeitsunfähigkeit ihre Stelle verlieren oder nicht mehr im angestammten Beruf arbeiten können.

Die Kosten der Unfälle, die aufs Konto von Gerüstbau und Arbeiten auf Gerüsten gehen, belaufen sich auf 80 Millionen Franken jährlich. Und der Verband der Schweizer Gerüstbauunternehmer hat berechnet, dass ein Fünftel des Gesamtumsatzes der Schweizer Gerüstbaufirmen für Unfallkosten ausgegeben wird. «Das ist doch ein absoluter Irrsinn», sagt Hans Gertsch, ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verbands, der sich mit Sicherheitsmängeln auf Baustellen auskennt: «Manche Gerüste sind sogar gemeingefährliche Konstruktionen», sagte er in der Suva-Kampagnen-Zeitung «Gut gerüstet».

Ebenfalls ein hohes Unfallrisiko weist laut Bundesamt für Statistik die Metallindustrie auf. Es liegt auf der Hand, dass der Umgang mit schweren Maschinen seine Risiken birgt. Insbesondere wenn die Beschäftigten der Bequemlichkeit halber an den Sicherheitsvorrichtungen manipulieren. Das ist laut Suva in jedem zweiten Schweizer Unternehmen der Fall.

Vorsicht ist auch allen Arbeitnehmenden im Baunebengewerbe, im Lager- und Handelswesen, in Landwirtschaft und Gartenbau und allgemein in Produktionsbetrieben empfohlen.

Die meisten Unfälle (64'000) geschehen, weil jemand getroffen oder verschüttet wird. Die zweithäufigste Unfallursache ist mit 58'000 Arbeitsunfällen Stolpern, Rutschen oder Stürzen. Jemand gleitet beim Tragen aus oder stolpert. Oftmals kommt es aber auch ohne Stolpersteine zu folgenschweren Schädigungen: Viele Verunfallte haben sich beim Heben schlicht und einfach übernommen. Problematisch ist immer auch das Hantieren mit Leitern. Stürze von der Leiter gehen mit 6000 Berufsunfällen jährlich in die Statistik ein.

Gütesiegel

Die Gesundheitsförderung Schweiz ­engagiert sich auch im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Güte­siegel «Friendly Work Space» zeichnet Firmen aus, die sich für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz einsetzen. Informationen über das Label finden sich auf www.gesundheitsfoerderung.ch/..oder auf www.kmu-vital.ch. Auch die Suva und das Staatssekretariat für Wirtschaft bieten Broschüren und Check­listen zum Thema: www.suva.ch/... oder www.seco.admin.ch/....

Unfälle sind keine Privatsache

In der Schweiz stimmt die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane aufeinander ab. «Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist eine menschliche Belastung», heisst es auf der Homepage der EKAS. Und weiter: «Meistens entstehen auch Probleme im Betrieb: Der verunfallte oder erkrankte Mitarbeiter fehlt an allen Ecken und Enden. Es kommt zu Engpässen, Terminproblemen, Stress, vielleicht gar zum Verlust von Aufträgen. Jeder Abwesenheitstag kostet das Unternehmen 600 bis 1000 Franken.»

Unter dem Stichwort ASA werden Sicherheitslösungen für die Branchen aufgelistet: von Zement und Beton über Forstwirtschaft, Schreinerei und Elektrizitätswerke bis zum Bäcker-Konditor-Confiseur-Gewerbe (siehe Nebenartikel: «ASA-Richtlinien: Bibel der Arbeitssicherheit fürs Gewerbe»).

Der Aufruf an die Arbeitgeber, ein betriebliches Sicherheitskonzept aufzubauen und sich «für sichere und gesunde Arbeitsplätze» zu engagieren, nennt neben dem wirtschaftlichen Nutzen und der Vermeidung von Leid und Kosten ausdrücklich auch die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern.

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Risiken gibts auch im Büro

Die Fürsorgepflicht gilt auch in den Bürobetrieben. Zwar kommt man am sichersten durchs Berufsleben, wenn man möglichst hoch qualifiziert ist. So leben Fabrik- oder Bauarbeiter zum Beispiel mit einem zehnmal grösseren Invaliditätsrisiko als Wissenschaftler oder Techniker.

Doch auch das vermeintlich sichere Büro birgt eine Reihe von Risiken: Möglicherweise sind Büroangestellte Bau- und Wohngiften wie Asbest oder Dioxin ausgesetzt. Wenn der Arbeitsplatz nah beim Drucker oder Kopierer liegt, sind Arbeitende giftigem, krebserregendem Feinstaub ausgesetzt.

Unabhängig von Branche und Arbeit verursachen Stress und dauernde Über- oder Fehlbelastung Gesundheitsschäden und verleiten zu unvorsichtigem Arbeiten (siehe Artikel zum Thema: «Stress: Von der Manager- zur Volkskrankheit»). Zudem beklagt sich jeder zweite Erwerbstätige mit Gesundheitsproblemen laut Seco über Schmerzen, verursacht durch stereotype Bewegungsabläufe oder schlechte Körperhaltung. Bandscheibenschäden, Schmerzen in Schulter, Nacken und Rücken, im Extremfall sogar Lähmungen sind Folgen falscher Körperhaltung, etwa wenn die Tische falsch eingestellt sind oder die Qualität der Bürostühle mangelhaft ist.

Risikofaktoren im Büroalltag lassen sich auf verschiedenen Wegen verringern. Darauf können Arbeitnehmer achten:

  • Bildschirmabstand: Optimal sind 60 bis 80 Zentimeter.

  • Bildschirmhöhe: Der obere Rand des Bildschirms sollte in Augenhöhe sein. So vermeidet man eine ungesunde Haltung (krummer Rücken, gesenkter Kopf).

  • Tastatur: Hilfsmittel wie Handgelenkstützen und Vorlagenhalter entlasten den Körper beim Tippen.
  • Sitzhöhe: Die Ober- und Unterschenkel sollten einen rechten Winkel bilden.

  • Tischhöhe: Beim Bedienen der Tastatur sollte der Unterarm waagrecht auf der vorderen Tischfläche liegen.

  • Pausen: Unterbrechen Sie die Arbeit mehrmals täglich.

  • Entspannung: Schliessen Sie bei der Bildschirmarbeit immer wieder kurz die Augen oder lassen Sie den Blick in die Ferne schweifen.

  • Bewegung: Lockern Sie die Schultern, stehen Sie auf und gehen Sie ein paar Schritte herum; telefonieren Sie beispielsweise im Stehen.


Durch ergonomisch abgestimmte Büromöbel und Arbeitsinstrumente sowie durch in der Anwendung geschulte Mitarbeitende lassen sich nicht nur Konzentration und Produktivität steigern, sondern auch Krankheitstage verringern. Natürlich kostet das genauso Geld wie die Vorkehrungen für Sicherheit in anderen Branchen. Doch laut dem Mediziner Dieter Kissling vom Institut für Arbeitsmedizin in Baden «rentieren Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiter für den Arbeitgeber dreifach». Allerdings: Die beste Prävention gegen Rückenleiden ist immer noch Bewegung. Denn die beste ergonomische Umgebung nützt wenig, wenn die Rückenmuskulatur nicht trainiert wird.

Arbeitssicherheit: Rechte und Pflichten

Der Arbeitgeber muss für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen und unfallverhütende Massnahmen treffen. Die ­Angestellten ­ihrerseits müssen Weisungen zur Sicherheit befolgen.

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) ist der Arbeit­geber dazu verpflichtet,

  • in seinem Unternehmen die zur Verhütung von Unfällen und ­Gesundheitsschäden notwendigen Massnahmen zu treffen;

  • die Angestellten über mögliche ­Gefahren und Gefahrenquellen zu informieren und sie zu Sicherheitsmassnahmen anzuleiten (dies gilt auch für Temporär­arbeitende, die der Arbeitgeber von einem anderen Betrieb «ausleiht»);

  • den Angestellten wenn nötig eine zumutbare persönliche Schutz­ausrüstung zur Verfügung zu stellen (beispielsweise Schutzbrille, Gehörschutz und Schutzkleidung);

  • den Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern oder deren ­Vertretung bei allen die Arbeits­sicherheit betreffen­den Fragen ein Mitspracherecht zu gewähren.


Umgekehrt müssen sich Angestellte an ihre Pflichten halten. So müssen sie

  • die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit ­befolgen;

  • die allgemeinen und die betrieblichen Sicherheitsregeln ­beachten;

  • die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen;

  • die persönliche Schutzausrüstung benützen;

  • einen Mangel, der die Arbeits­sicherheit beeinträchtigt, beseitigen oder – wenn dies nicht möglich ist – dem Arbeitgeber melden.


Untersagt ist es den Angestellten,

  • die Wirksamkeit der Sicherheits­einrichtungen zu beeinträchtigen;

  • sich oder andere zu gefährden, etwa durch Alkohol oder Drogen.


Weitere Infos zum Unfall­versicherungsgesetz auf der Website des Bundes: wwww.bfs.admin.ch/...

 

Weitere Infos

Informationen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
www.secoklick.ch
www.chirosuisse.ch
www.swissergo.ch
www.arbeitsmedizin.ch

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© Beobachter Ausgabe 24 vom 26. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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