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Arbeitsverhältnis

Kündigung bei Krankheit?

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
17/06

Frage: Ich habe im Juli meine Arbeitsstelle auf Ende September gekündigt. Seit einigen Tagen bin ich vom Arzt krankgeschrieben. Welche Auswirkungen hat dies auf meine Kündigung?

Da Sie gekündigt haben und nicht Ihr Arbeitgeber, hat Ihre Krankheit keine Auswirkungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die arbeitsrechtlichen Sperrfristen, die Angestellte während einer gewissen Zeit vor Kündigungen schützen, kommen nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber zum Tragen. Dieser darf im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, danach während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht kündigen, wenn Angestellte wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind. Die Angestellten dürfen hingegen trotz Arbeitsunfähigkeit jederzeit kündigen. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, bewirkt dies auch keine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Die Fehlzeiten müssen zudem auch nicht nachgeholt werden.

© Beobachter Ausgabe 17 vom 16. Aug 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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