Ist Sonntagsarbeit überhaupt erlaubt?

Es ist wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip nein. Sonntagsarbeit ist eigentlich untersagt, steht unmissverständlich im Artikel 18 des Arbeitsgesetzes. Der folgende Artikel 19 relativiert diese Aussage aber aufs Gründlichste. Wenn ein Betrieb technische oder wirtschaftliche Gründe oder ein dringendes Bedürfnis nachweisen kann, ist Sonntagsarbeit erlaubt. Allerdings ist dafür eine Sonderbewilligung notwendig.

Für verschiedene Branchen wie Spitäler, Gaststätten, Bäckereien oder Sport- und Freizeitanlagen ist aber nicht einmal das nötig. Dauerbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft, für vorübergehende Sonntagsarbeit (maximal sechs Sonntage) sind die kantonalen Behörden zuständig. Für die meisten Feiertage gelten die gleichen Regeln wie für Sonntage.