Das neue Urteil
Schule muss Lohn bezahlen
Eine praktische Ausbildung als Coiffeuse sah der «Lehrmeister» als Schulunterricht - und bezahlte vorerst keinen Lohn.
Artikel zum Thema
Eine junge Frau meldete sich bei einer Coiffeurschule als Schülerin an und begann die 36 Monate dauernde Ausbildung am 16. August 2000. Am 12. November 2002 brach sie diese vorzeitig ab und machte gegenüber der Coiffeurschule eine Lohnforderung geltend. Sie stellte sich auf den Standpunkt, sie habe dort eine Lehre absolviert und dementsprechend einen Lehrlingslohn zugut. Die Coiffeurschule wies die Forderung zurück. Man habe der jungen Frau lediglich Unterricht erteilt, ein Lehrvertrag sei nie abgeschlossen worden.
Das Bundesgericht gab der Klägerin Recht. Ausschlaggebend war, dass das Schwergewicht der Ausbildung auf der praktischen Arbeit gelegen hatte. Dies sei typisch für eine Berufslehre, so das Gericht. Die Klägerin habe an Kunden gearbeitet, die dafür einen reduzierten Preis bezahlten. Von einem Unterrichtsvertrag konnte nach Ansicht der Richter schon deshalb keine Rede sein, weil kein Schulgeld vereinbart worden war.
Die Coiffeurschule musste der Klägerin 12'000 Franken bezahlen. Da kein Entgelt fixiert worden war, gingen die Richter von einem üblicherweise bezahlten Lehrlingslohn von 445 Franken pro Monat aus.
Bundesgericht, Urteil vom 7. September 2006 (4C.226/2006)
Dossier «Recht»
Aktuelle Urteile und neue Gesetze kurz und verständlich erklärt.>> weiter
Anzeige:
Links zum Artikel
© Beobachter Ausgabe 2 vom 17. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten















Betriebsklima
Das Ringen um den Job: Tipps gegen das Ellbögeln, diffuse Ängste und hängende Köpfe.