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Datenschutz

Auch die Grossen fragen zu viel

Text:
  • Daniel Benz
Bild:
  • Reto Oeschger
Ausgabe:
17/04

Coop und Migros bohren unzulässig tief in der Privatsphäre von Stellenbewerbern. Der Beobachter hat interveniert.

(Bild: Reto Oeschger)

Bei der Lektüre des Beobachters hatte Ursula von Büren aus Ennetmoos ein Déjà-vu. Sie hatte kurz zuvor dasselbe erlebt, wofür in der Ausgabe vom 9. Juli Discounter Pick Pay kritisiert wurde (siehe Artikel zum Thema «Datenschutz: Die Fragen werfen Fragen auf»): Stellensuchende müssen Fragen beantworten, die datenschützerisch unzulässig sind. Mit dem Unterschied, dass es bei Ursula von Büren der Branchengigant Coop ist, der sich nicht ans Gesetz hält.

«Sind Sie vorbestraft?» oder «Wurden Sie betrieben?»: Arbeitgeber, die auf Standardformularen für beliebige offene Stellen solche Fragen stellen, bohren nach Auffassung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu tief in der Privatsphäre der Jobsuchenden.

Bei Coop gibt man sich nach der Intervention des Beobachters einsichtig. «Auf diese Weise darf der Fragebogen nicht verwendet werden», sagt Walter Flessati, Personalchef der Verkaufsregion Zentralschweiz-Zürich.

Und Flessati verspricht, die Konsequenzen zu ziehen, damit sensible Fragen künftig nur noch so gestellt werden, wie es das Datenschutzgesetz vorsieht: um die Eignung der Interessenten auf ein spezifisches Stellenprofil abzuklären, und dies im Beisein einer Fachperson der Personalstelle.

Eine Lektion, die man auch bei der Konkurrentin Migros erst noch lernen muss. Deren Luzerner Genossenschaft stellt in ihrem Bewerbungsformular intime Fragen wie jene nach dem Gesundheitszustand: «Sind Sie gesund? Wenn nein: Woran leiden Sie?» Solche Erkundigungen darf ein Arbeitgeber jedoch nicht direkt einholen, sondern nur über einen Arzt. Dieser muss lediglich Auskunft darüber geben, ob der Bewerber den fraglichen Job ausführen kann, aber keine weiteren Details liefern.

Das Nachhaken des Beobachters zeigt auch bei der Migros Wirkung: «Wir werden das Formular in Bezug auf den Datenschutz überprüfen und die notwendigen Anpassungen an die gesetzlichen Vorschriften vornehmen», kündigt Personalleiterin Bettina Kneubühler eine baldige Abkehr von der allzu grossen Neugier an.

© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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