Datenschutz
Die Fragen werfen Fragen auf
Wer beim Discounter Pick Pay eine Stelle will, muss mehr von sich preisgeben, als es das Gesetz erlaubt.

(Bild: Bildagentur Keystone)
Für den Datenschützer ist der Fall klar: Picky, der Vogel aus der Werbung des Markenartikel-Discounters Pick Pay, steckt seinen Schnabel zu tief in anderer Leute Angelegenheiten. «Dieser Fragebogen ist inakzeptabel», sagt Daniel Menna, Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Gemeint ist jenes zweiseitige Formular, das Pick Pay von Bewerbern für eine Anstellung im Verkauf ausfüllen lässt. Neben den üblichen Personalien werden darin Auskünfte verlangt, die für Menna «einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen».
Ein Beispiel: «Sind Sie vorbestraft?» Das hat den potenziellen Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht ausschliesslich zu interessieren, wenn die Information für die Anforderungen des Jobs von Bedeutung ist. Zulässig wäre es also etwa, einen angehenden Kassier nach einer Verurteilung wegen Unterschlagung zu fragen. Auch mit «Sind Sie bevormundet?» oder «Haben Sie Schulden?» verstösst Pick Pay gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz, wonach dies nur aus besonderen Gründen, nicht aber als Standard bei einer beliebigen offenen Stelle erfragt werden darf.
Der Discounter gibt sich einsichtig. «Ein Teil der Fragen muss hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschreibung präzisiert werden», kündigt Personalleiterin Barbara Bucher an. Andere unzulässige Punkte, etwa jenen bezüglich Verschuldung, wolle man ganz streichen. Und zwar bald: Nachdem jahrelang allzu neugierig gefragt wurde, «werden wir das Formular bis Ende August den gesetzlichen Vorschriften anpassen». Womit der oberste Punkt der Personalphilosophie von Pick Pay wieder auf ein gesundes Mass reduziert würde: «Wir fördern eine offene Partnerschaft.»
© Beobachter Ausgabe 14 vom 08. Jul 2004 - Alle Rechte vorbehalten















Betriebsklima
Das Ringen um den Job: Tipps gegen das Ellbögeln, diffuse Ängste und hängende Köpfe.