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Geschuldeter Lohn

Text:
  • Trudy Hopfner
Ausgabe:
13/03

Ich bin auf Stellensuche. Ein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich bei ihm drei Tage lang «schnuppern» dürfe, damit wir uns gegenseitig besser kennen lernen könnten. Am dritten Tag erhielt ich dann eine Absage, aber keinen Lohn. Ist das korrekt? Marianne S.

Trudy Hopfner, Fachbereich Arbeit:

Nein, das ist nicht korrekt. Wenn Sie an diesen drei Tagen tatsächlich im Betrieb mitgearbeitet haben, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen diese Zeit angemessen zu entlöhnen. Denn mit unentgeltlichen Schnuppertagen hätte der Arbeitgeber ja die Möglichkeit, Engpässe in der Firma zu überbrücken, ohne dass ihm dabei Personalkosten entstünden. Das ist von Gesetzes wegen nicht zulässig. Anders verhält es sich, wenn Ihnen ein Arbeitgeber anbietet, sein Unternehmen einen Tag lang zu besuchen, damit er oder ein zuständiger Mitarbeiter Sie durch den Betrieb führen und Ihnen den zukünftigen Arbeitsplatz zeigen kann. Unter diesen Umständen muss der Tag nicht entlöhnt werden.

© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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