Gotthardtunnel

Der Retter guckt in die Röhre

Text:
  • Thomas Angeli
Bild:
  • Fabian Biasio
Ausgabe:
1/08

Kaum eröffnet, stand der Gotthardtunnel vor der Schliessung. Friedrich Schneider verhinderte sie. Der Dank des Kantons Uri: ein Rechtsstreit um Löhne, der den Elektroingenieur ruinierte.

(Bild: Fabian Biasio)

Den karierten Zettel hat Friedrich Schneider im Bundesordner gleich hinter dem Urteil abgelegt, das fast den Sieg bedeutet hätte: dem Urteil des Landgerichts Uri vom 11. Juli 2005, das ihm, dem Kläger, eine Entschädigung von 587'139 Franken und 90 Rappen zusprach. Auf dem Zettel hat Schneider handschriftlich die Zinsen aufgeführt, die er zusätzlich zugut gehabt hätte: 462'480 Franken und 90 Rappen, insgesamt also über eine Million Franken. Für den pensionierten Elektroingenieur wäre es der späte Lohn für eine Arbeit gewesen, bei der er und seine Angestellten während fünf Jahren fast täglich ihr Leben riskierten.

Hätte. Wäre. Friedrich Schneider hat das Geld nie erhalten. Im vergangenen Juni stiess das Bundesgericht in Lausanne das für Schneider günstige Urteil des Urner Landgerichts endgültig um. Statt mit seiner Frau einen sorglosen Lebensabend verbringen zu können, muss sich Schneider nun sorgen, ob er die Gerichtskosten bezahlen kann. Das Haus oberhalb des Vierwaldstättersees, das das Paar seit Jahrzehnten bewohnt, steht zum Verkauf. Und Friedrich Schneider, 82-jährig, hat nach sechs Gerichtsverfahren, in denen wiederholt festgestellt wurde, dass ihm das Geld eigentlich zustehen würde, das Vertrauen in die Justiz endgültig verloren.

Handwerker hatten gepfuscht

«Ich war ein stolzer Schweizer damals», sagt Friedrich Schneider, und er hört sich verbittert an. «Ich wollte unserem Land diese Schmach ersparen.» Die Schmach, dass der Gotthard-Strassentunnel 1981, ein knappes Jahr nach der Eröffnung, wieder für mehrere Monate oder gar Jahre hätte gesperrt werden müssen. In einem Fluchtstollen des damals längsten Autotunnels der Welt zeigten sich schwere Schäden an den Hochspannungs- und Niederspannungskästen, die zur Beleuchtungs- und Sicherheitsanlage des Strassentunnels gehörten. Wegen falsch gewählten Materials und Handwerkerpfusch drohten Kurzschlüsse, die das Jahrhundertbauwerk lahmgelegt hätten.

Die Kästen mussten im Vollbetrieb saniert werden, bei bis zu 1'300 Volt Spannung und einer Luftfeuchtigkeit von bis zu 96 Prozent. Ein falscher Handgriff kann unter diesen Bedingungen tödlich sein.

15 Stunden täglich krampfen

Friedrich Schneider war der Einzige, der sich und seinen Angestellten die lebensgefährliche Arbeit zutraute. Der Elektroingenieur aus Luzern arbeitete im Auftrag der Weber AG in Emmenbrücke. Ein von ihr angeführtes Konsortium, in dem auch die Elektrowatt AG vertreten war, hatte einen Grossteil des Schadens zu verantworten. Als von ihm jedoch verlangt wurde, minderwertiges Material einzubauen und den Aufwand zu minimieren, überwarf sich Schneider mit dem Firmenchef - und arbeitete aus Verantwortungsbewusstsein trotzdem weiter, ohne sich gross um vertragliche Fragen zu kümmern. Und dies zu einem Hungerlohn: Weil die Bauherrschaft - die Kantone Uri und Tessin - auf eine schnelle Behebung der Schäden drängte, schufteten Schneider und seine Männer teilweise 15 Stunden oder mehr. Die ursprünglich ausgehandelten Monatslöhne erwiesen sich bald als deutlich zu tief. Auf die Stunde umgerechnet, betrug das Salär noch knapp 24 Franken, was nicht einmal einem Hilfsarbeiterlohn entsprach.

Die Differenz zu einem angemessenen Salär für die Angestellten bezahlte Friedrich Schneider vorerst selber und verlangte beim federführenden Kanton Uri wiederholt eine anständige Entlöhnung. Als er nicht erhört wurde, legten der Ingenieur und seine Angestellten im Oktober 1983 die Arbeit nieder. Bei den Verantwortlichen im Kanton Uri brach Hektik aus: Sie fanden keine Firma, die unter den gleichen Bedingungen einzuspringen bereit gewesen wäre.

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Drei Wochen später schuftete Schneider mit seinem Team wieder im Tunnel - im Vertrauen darauf, dass ihm Hans Bargähr, der Oberbauleiter des Gotthard-Strassentunnels, bei einer Krisensitzung in einer Baubaracke im «Winterberg» in Altdorf angemessene Stundenansätze zugesichert habe. «Ich hätte doch nicht gestreikt, um höhere Löhne zu erzwingen, und dann weitergearbeitet, wenn ich diese Löhne nicht zugesagt erhalten hätte», sagt Schneider. 1986 waren die Schäden repariert - «ohne dass der Tunnel eine Stunde hätte geschlossen werden müssen», wie Schneider auch heute noch mit bitterem Stolz betont. Von den versprochenen höheren Löhnen hatte der Elektroingenieur aber immer noch nichts gesehen.

In den folgenden Jahren fragte Schneider unzählige Male bei den Verantwortlichen im Kanton Uri und beim Bundesamt für Strassenbau nach, ohne dass etwas geschah. 1991 jedoch schien sich die Sache endlich zu seinen Gunsten zu wenden. Durch ein Versehen erhielt er ein Gutachten des Rechtsdienstes des Kantons Uri zugeschickt, das für ihn positiv ausfiel: «Der Kanton schuldet tatsächlich seit 1981 die erhöhten Regieansätze», steht darin.

Schneider schöpfte neue Hoffnung. Im Gotthardkanton dachte man jedoch nicht im Entferntesten daran, seine Ansprüche anzuerkennen. 1993 schliesslich, zehn Tage vor der Verjährung, reichte Schneider entnervt Klage gegen den Kanton Uri ein - und musste erst einmal warten. Das zuständige Landgericht brauchte fast sieben Jahre, um in der Sache ein Urteil zu fällen. Es fiel für Schneider vernichtend aus: «Für die geltend gemachte Forderung besteht keine Rechtsgrundlage», urteilte Gerichtspräsident Bruno Aschwanden und schmetterte die Klage vollumfänglich ab.

Ein befangener Gerichtspräsident

Bruno Aschwanden? Irgendwie waren Schneider Gesicht und Name bekannt vorgekommen. Sein Anwalt recherchierte und stellte Erstaunliches fest: Der Landgerichtspräsident arbeitete in den achtziger Jahren im Rechtsdienst der Elektrowatt AG, die für die von Schneider reparierten Schäden mitverantwortlich war. Schneider rekurrierte gegen das Urteil und erhielt vom Urner Obergericht Recht - was wiederum der Urner Regierungsrat nicht akzeptieren wollte und den Fall vor Bundesgericht weiterzog. Dieses jedoch hatte angesichts der klaren Rechtslage kein Gehör für die Urner und verfügte im April 2003 eine Wiederholung des Verfahrens. «Die Bundesrichter verpassten dem Urner Regierungsrat eine Ohrfeige, schallend und schmerzhaft», schrieb damals «Facts».

Der mittlerweile 80-jährige Friedrich Schneider durfte erneut hoffen. Mit Vize-Landgerichtspräsident Karl Stadler leitete ein neuer, als unabhängig bekannter Richter das neue Verfahren. Und dieser kam im Juli 2005 zu einem klaren Urteil: Schneider habe mit der Auszahlung von höheren Ansätzen rechnen dürfen, ihm stehe inklusive Zinsen rund eine Million Franken zu. «Unter Würdigung aller Umstände», urteilte die erste Instanz, könne sich der Disput um die höheren Löhne «nur so abgespielt haben, wie er vom Kläger dargestellt wird».

Die schriftliche Begründung des Urteils fördert Erstaunliches zutage: So war etwa das Protokoll der Sitzung im «Winterberg», bei der laut mehreren Zeugen über die höheren Entschädigungen für Schneider gesprochen wurde, plötzlich nicht mehr auffindbar. Zudem bestritten zwei Vertreter des Kantons Uri rundweg, dass die Sitzung überhaupt stattgefunden habe. Ihre Aussagen klingen jedoch derart gleichförmig, dass das Landgericht eine - unzulässige - Absprache vermutete. Einer der beiden, der ehemalige Oberbauleiter des Gotthard-Strassentunnels, Hans Bargähr, war zudem schon 1991 vom Urner Rechtsdienst kritisiert worden, er rücke wichtige Akten nicht heraus. Und ausgerechnet Bargähr, so fanden die Richter heraus, hatte auch Jahre nach seiner Pensionierung noch ungehinderten Zugang zum Archiv, wo die wichtigen Unterlagen aufbewahrt wurden. Seine Aussagen, es habe nie ein Protokoll existiert, seien «mehr als fadenscheinig», urteilte das Gericht und äusserte den Verdacht, dass das Dokument, das dem Kanton Uri höhere Kosten verursacht hätte, «unter Verschluss gehalten wurde». Bargähr will heute zu den Vorwürfen nichts mehr sagen.

Fragwürdige Rolle einer Nationalrätin

Klein beizugeben ist aber nicht der Stil des Urner Regierungsrats. Man zog den Fall vor Obergericht - und gewann. Zwar legte auch die zweite Instanz in der Urteilsbegründung ausführlich dar, dass Schneider das Geld zusteht, lehnte aber dessen Forderung mit einer juristischen Spitzfindigkeit dennoch ab: Der Ingenieur habe es versäumt, den Schaden genau anzugeben. Schneider hätte präzise vorrechnen müssen, welcher Ausfall ihm dadurch entstanden sei, dass er in der Zeit von 1981 bis 1986 keine anderen Aufträge angenommen habe. «Ich hatte damals ja nicht einmal Zeit, eine Offerte zu schreiben», sagt Schneider. «Wie soll ich deshalb wissen, welche Aufträge mir entgangen sind?»

Schneider rekurrierte gegen den für ihn negativen Entscheid vor Bundesgericht. Dort traf er, wie schon in der Vorinstanz, auf ein bekanntes Gesicht: Rechtsanwältin und FDP-Nationalrätin Gabi Huber. Sie hatte den Fall in den frühen neunziger Jahren betreut, ihn dann aber bei ihrer Wahl in den Urner Regierungsrat an ihren Partner Mario Bachmann abgegeben. Nun, 2006, stieg Huber wieder für den Kanton in den Ring - «weil das Verfahren sehr umfangreich war und Herr Rechtsanwalt Bachmann mit anderen fristgebundenen Mandaten belastet war», wie sie auf Anfrage schreibt. War Hubers Mandat vor Obergericht, nach zehnjähriger Abstinenz vom Fall, bestenfalls erstaunlich, so hat ihr Engagement als Rechtsanwältin vor Bundesgericht eine geradezu staatspolitische Dimension: Als Huber die Eingabe des Kantons Uri ans Bundesgericht verfasste, war sie als Nationalrätin Mitglied der parlamentarischen Gerichtskommission - und somit in der Wahlbehörde derjenigen Richterinnen und Richter, die über den Fall ihres Klienten urteilten.

Es gebe «keine gesetzliche Regelung, wonach der Einsitz von praktizierenden Rechtsanwälten in der Gerichtskommission ausgeschlossen wäre», schreibt die künftige FDP-Fraktionschefin dazu. Sie betont zudem, «dass keines der Mitglieder der 1. zivilrechtlichen Abteilung während meiner Amtsdauer in der Gerichtskommission neu gewählt wurde». Die Frage, ob sie ihr Mandat vor Bundesgericht als statthaft erachte, beantwortet Huber nicht.

Für Vertrauen gibts kein Geld

Das Ende der Geschichte ist schnell erzählt - und für Friedrich Schneider hart: Im vergangenen Juni entschied das Bundesgericht gegen ihn. Schneider habe es bei seinem Streik im Jahr 1983 unterlassen, mit dem Kanton Uri einen Vertrag abzuschliessen, obschon er dazu in einer starken Verhandlungsposition gewesen wäre, urteilten die Bundesrichter: «Es liegt kein Fall einer Vertrauenshaftung vor.» Zu Deutsch: Gerade weil der Elektroingenieur damals - auf die mündlichen Zusagen vertrauend - weiterarbeitete und damit die Urner Behörden vor einer Schliessung des Tunnels bewahrte, bekommt er nun kein Geld dafür.

Auf Bildern, die Friedrich Schneider in den frühen achtziger Jahren zeigen, ist ein stämmiger Endfünfziger zu sehen. Heute ist er 82 - und ein gebrochener Mann. «Ich war ein stolzer Schweizer damals», sagt Friedrich Schneider. «Aber ich bin es nicht mehr.» Vor ein paar Wochen hat er vom Kanton Uri den letzten Zahlungsbefehl über 35'000 Franken erhalten: die Gerichtskosten für das erste Verfahren, das wegen Befangenheit des Landgerichtspräsidenten wiederholt werden musste. Der Gewinner nimmt alles.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 09. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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