Jahresendzulage
Habe ich Anspruch auf eine Grati?
Zum Jahresende erwarten Arbeitnehmende einen besonders üppigen Zahltag: eine Gratifikation, einen 13. Monatslohn oder einen Bonus für besondere Leistungen. Wann Sie einen Anspruch auf derartige Leistungen haben, erfahren Sie auf HelpOnline.
Artikel zum Thema
«Bei gutem Geschäftsgang und entsprechenden Leistungen erhält die Mitarbeiterin in der Regel eine Gratifikation in Höhe eines 13. Monatslohns.» Derartige Vertragsklauseln sind weit verbreitet. Klarheit schaffen sie jedoch nicht. Was heisst schon «in der Regel»? Und wann ist der Geschäftsgang als gut zu bezeichnen? Ausserdem sind Gratifikation und 13. Monatslohn rechtlich nicht dasselbe. Kein Wunder, häufen sich im Dezember die Anfragen zu diesem Thema beim Beobachter-Beratungszentrum.
Sind auch Sie unsicher, ob Sie zu Weihnachten eine Sonderleistung zugut haben? Dann informieren Sie sich auf HelpOnline (siehe «Links zum Artikel» am Ende). Beachten Sie auch die Links zu wegweisenden Gerichtsurteilen sowie zu einem Beobachter-Artikel, der die zehn wichtigsten Fragen zum Thema Grati ausführlich beantwortet.
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

