Letzter Lohn
Knausern gilt nicht
Als Aline Gloor ihre Stelle kündigte, wollte die Firma nicht den vollen Lohn bezahlen. Der Beobachter konnte helfen.

(Bild: Georgios Kefalas)
Artikel zum Thema
Ohne lang zu überlegen, unterschrieb Aline Gloor den Arbeitsvertrag mit der Crazy Company GmbH in Biel-Benken BL. Das Unternehmen vermittelt Animateure an Hotels - Gloor sollte als Kinderanimateurin im österreichischen Ischgl arbeiten. «Kein Babysitting», versicherte ihr die Crazy Company. «Ein Job wie auf mich zugeschnitten», sagt die 19-Jährige, die eine Mädchenriege leitet. Böses Erwachen dann bei Stellenantritt: «Ich musste Babys füttern, Windeln wechseln und putzen», sagt sie. Zudem wurde sie in einer engen Dachkammer einquartiert - statt wie vereinbart im Viersternehotel.
Tatsächlich ist der Arbeitsvertrag unklar und verstösst teils sogar gegen das Gesetz: Sollte die Arbeitnehmerin ihre Stelle fristlos verlassen, werde ein Monatslohn abgezogen - erlaubt ist nur ein Viertel. Rechtswidrig ist zudem, dass der Vertrag die ersten zwei Wochen zur nicht entlöhnten Praktikumszeit erklärt.
Aline Gloor hielt gut zwei Monate durch, dann kündigte sie. Als die Crazy Company ihr den vollen Lohn vorenthalten wollte, suchte sie Rat bei ihrem Vater. Dieser wandte sich an den Beobachter. Mit Erfolg: «Nach meinem Brief, der sich auf Ihre Beratung stützt, ist die Firma bereit zu bezahlen», bedankt sich Aline Gloor.
Crazy Company betont gegenüber dem Beobachter, dass das Hotel für die Unterkunft verantwortlich sei. Und die Vertragsbestimmungen seien nicht gesetzwidrig. Ausnahme: der Abzug eines Monatslohns bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Diese Regelung will die Firma jetzt den gesetzlichen Vorschriften anpassen.
Links zum Artikel
© Beobachter Ausgabe 9 vom 26. Apr 2006 - Alle Rechte vorbehalten















Betriebsklima
Das Ringen um den Job: Tipps gegen das Ellbögeln, diffuse Ängste und hängende Köpfe.