Neues EDV-System
Ausbildung wird bezahlt
Die ganze Belegschaft unserer Firma musste in einen Kurs, um ein neues EDV-System zu erlernen. Ich selbst bin zu 60 Prozent angestellt. Deshalb will mir der Chef auch nur 60 Prozent der Kurskosten bezahlen. Ist das korrekt? Sandra P.
Ja, wenn es genügt, dass Sie nach dem Weiterbildungskurs nur 60 Prozent des neuen Systems beherrschen… Spass beiseite: Es handelt sich hier ganz offensichtlich um eine obligatorische Weiterbildung, die nötig ist, damit Sie auch in Zukunft Ihre vertragliche Arbeit verrichten können. Derartige Lehrgänge muss der Arbeitgeber finanzieren – auch wenn Sie nur teilzeitbeschäftigt sind. Zudem gilt, dass die für Ausbildung aufgewendete Zeit Arbeitszeit darstellt. Falls der Kurs in Ihrer Freizeit stattfindet, leisten Sie also Überstunden, die gemäss Gesetz zu entschädigen sind. Anders sieht es aus, wenn Sie – um beruflich weiterzukommen – von sich aus einen Weiterbildungskurs besuchen: Dann wäre die Finanzierung Ihre Sache; der Arbeitgeber könnte nicht verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen.
© Beobachter Ausgabe 26 vom 24. Dez 2003 - Alle Rechte vorbehalten















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