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Personenfreizügigkeit
Ausländer anmelden?
Frage: Ich will für die Dauer von drei Monaten einen Österreicher in meinem Betrieb anstellen. Er wird zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten und unser Land danach wieder verlassen. Ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig?
Arbeitsverhältnisse bis drei Monate fallen gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen nicht unter das Kontingent, weshalb Ihr zukünftiger Angestellter keine Aufenthaltsbewilligung benötigt. Trotzdem besteht für EU-Bürger, die in der Schweiz kurzfristig arbeiten, immer eine Meldepflicht. Sie müssen vor der Arbeitsaufnahme Ihres Angestellten ein Meldeformular und eine Arbeitgeberbestätigung einreichen. Diese können Sie direkt über www.bfm.admin.ch ausfüllen und per Post oder per Fax der kantonalen Ausländerbehörde zustellen. Eine Meldebestätigung erhalten Sie dann allerdings nur auf Verlangen und gegen Gebühr. Stellen Sie wiederholt Leute für kurzfristige Einsätze ein, gibt es für registrierte Kunden des Bundesamts für Migration die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2005 - Alle Rechte vorbehalten
