Post
Gelbe Karte
Die Post verlangte von einer langjährigen Pöstlerin plötzlich einen Strafregisterauszug.

(Bild: Severin Nowacki)
Die dicke Post kam in einem unscheinbaren Brief: Darin verlangte die Post von der Aushilfspöstlerin Maya Frei, dass sie einen Auszug aus dem Strafregister einreichen und einen Fragebogen zu ihrer Gesundheit ausfüllen solle. Dies, obwohl die allein erziehende Mutter schon seit drei Jahren von Montag bis Donnerstag jeden Morgen zuverlässig in Rüti bei Büren die Post verträgt. Sie werde nur dann weiterbeschäftigt, wenn sie beides einreiche, beschied ihr der Arbeitgeber. Maya Frei war geschockt über so viel Misstrauen.
Anforderung für Festangestellte
Sie ist nicht die einzige Angestellte, die ihre Unbescholtenheit Jahre nach der Anstellung beweisen muss. Denn spätestens nach drei Jahren muss die Post einen Aushilfsvertrag in einen Vertrag für Festangestellte umwandeln. Und Festangestellte müssen laut Gesamtarbeitsvertrag vor ihrem Stellenantritt einen Auszug aus dem Strafregister einreichen. «Postangestellte unterliegen dem Postgeheimnis und haben Zugang zu wertvollen Sendungen. Ein solcher Auszug ist formeller Bestandteil des Einzelarbeitsvertrags für Festangestellte», erklärt der Mediensprecher der Post, Oliver Flüeler.
Heinz Suter von der Gewerkschaft Kommunikation kann sehr gut nachvollziehen, dass die Pöstlerin dies als Misstrauensvotum empfindet. Denn an ihrer täglichen Arbeit ändert die feste Anstellung gar nichts, hingegen verschlechterte das Misstrauen ihres Arbeitgebers das Arbeitsklima. Doch wenn sie sich weigert, den Vertrauensbeweis zu liefern, kommt schon bald ein zweiter Brief des gelben Riesen, dann ein blauer.
© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten















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