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Sabbatical: Time-out statt Burn-out

Text:
  • Eva Büchi
Bild:
  • Monica Muijsers
Ausgabe:
13/03

Raus aus dem Berufsalltag mit einem Ausstieg auf Zeit: Das tönt verlockend, will jedoch sorgfältig geplant sein.

Peter Dubs’ Karriere verläuft wie am Schnürchen: Mit 23 schloss er das Studium ab, dann wurde er Assistent an der ETH, später wechselte er zu einer Bank. Heute ist der 54-Jährige Direktor der Neuen Aargauer Bank. Bei so viel Geradlinigkeit blieb nicht viel Zeit für Familie und Hobbys.

Das will der Banker jetzt nachholen: «Ich brauche eine Auszeit.» Ende August tritt er sein Sabbatical an: Drei Monate lang wird er sich in sein Atelier zurückziehen und malen. Dubs hat das Privileg, finanziell abgesichert zu sein. Während seines Time-outs erhält er 80 Prozent seines Lohns; sollten zusätzliche Kosten anfallen, greift er auf sein Erspartes zurück.

Um sich einen Ausstieg auf Zeit leisten zu können, muss man kein Topmanager sein: Obwohl kein Rechtsanspruch auf Langzeiturlaub besteht, bieten immer mehr Unternehmen ihren Angestellten Sabbaticals als Teil des Mitarbeiter- und Weiterbildungsprogramms an.

Stete Neuorientierung tut gut

Wer den vorübergehenden Ausstieg plant, sollte sich genügend Zeit für die Vorbereitung nehmen (siehe «Auszeit»). Erster Schritt: den richtigen Zeitpunkt wählen. «Time-out statt Burn-out», bringt es die Arbeitspsychologin Karin Ammann auf den Punkt. Ihre Studien haben ergeben, dass alle fünf bis sieben Jahre eine Neuorientierung gut tut – bevor Alltagstrott und Frust ständige Begleiter am Arbeitsplatz sind. Auch wer eine Familie hat, kann ein Time-out nehmen. Das ist allerdings leichter zu realisieren, wenn die Kinder noch im Vorschulalter sind oder bereits die obligatorische Schulzeit hinter sich haben.

Zweiter Schritt: die Finanzierung prüfen. Angestellte sollten vorgängig genau abklären, ob und wie ihre Firma Sabbaticals finanziert. Manche Unternehmen führen Zeitkonten: Die Überstunden werden verwaltet und können von den Mitarbeitern im Rahmen eines Sabbaticals bezogen werden.

Wer nach dem Sabbatical wieder in den Berufsalltag einsteigt, möchte weder hierarchisch noch finanziell herabgestuft werden. Deshalb ist es von Vorteil, vor der Auszeit die Modalitäten des Wiedereinstiegs schriftlich festzuhalten. Die Abmachungen sind laut dem Arbeitsrechtsexperten Peter Böhringer bindend: Ändert der Arbeitgeber die ausgehandelten Bedingungen auf eigene Faust, handelt es sich um einen Vertragsbruch, gegen den man sich zur Wehr setzen kann.

Weitere Infos

Das Merkblatt «Unbezahlter Urlaub» der Assi-Stiftung informiert über Krankheit, Unfall, AHV und IV während eines Sabbaticals. Bezug unter Telefon 031 812 13 02; info@assistiftung.ch

Karin Ammann: «Time in, Time out. Kreative Auszeit – erfolgreiche Rückkehr.» ISBN: 3-03-440145-0, Books on Demand Gmbh, Norderstedt, 2002, 35 Franken

© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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