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Scheidung

Kein Taggeld

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
15/04

Die Scheidung im April 2003 brachte mich in eine Notlage. Mein Erspartes ist aufgebraucht, und ich habe noch keine Stelle. Kann ich Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen? Rita M.

Nein, zurzeit stehen Ihnen keine ALV-Taggelder zu. Zwar geniessen Personen, die wegen Trennung oder Scheidung in eine finanzielle Notlage geraten und deshalb gezwungen sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, eine Vergünstigung: Sie müssen nicht wie andere Stellenlose während der zwei Jahre vor der RAV-Anmeldung zwölf Monate gearbeitet haben. Bedingung für dieses Sonderrecht ist jedoch eine fristgerechte Anmeldung beim Arbeitsamt innert eines Jahres nach der Trennung oder Scheidung. Um in den Genuss dieses Privilegs zu kommen, hätten Sie sich somit spätestens Ende März 2004 beim RAV anmelden müssen. Da Sie diese Frist verpasst haben, werden Sie erst dann Taggelder der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können, wenn Sie zwölf Monate gearbeitet haben und dann stellenlos werden.

© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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