Schlüssel weg
Wer zahlt?
Ich habe meinen Schlüsselbund verloren und mit ihm den Schlüssel für das Gebäude, in dem ich arbeite. Mein Arbeitgeber sagt, er müsse jetzt die gesamte Schliessanlage auswechseln. Muss ich dafür bezahlen? Fred M.
Arbeitnehmer haften für die Schäden, die sie dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügen. Die Haftung ist jedoch gemildert. So spielt auch das Mitverschulden des Arbeitgebers eine Rolle. Das Gewerbliche Schiedsgericht Basel-Stadt hat in einem Urteil festgehalten, ein Arbeitgeber müsse damit rechnen, dass Geschäftsschlüssel verloren gehen können. Ein Verlust dürfe nicht zur Folge haben, dass der Arbeitnehmer ein Schliesssystem von mehreren tausend Franken finanzieren muss. Der Arbeitgeber soll vorausschauend dafür sorgen, dass so hohe Kosten erst gar nicht entstehen. Die Angestellte musste nur 500 der total 6000 Franken übernehmen. Ähnlich dürfte es bei Ihnen sein, sofern Sie die Sorgfaltspflichten bezüglich Schlüssel nicht verletzt haben.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

