Schwangerschaft
Abwarten lohnt sich
Frage: Ich bin im zweiten Monat schwanger. Muss ich dies einem potenziellen Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch mitteilen? Oder im Lauf der Probezeit? Wann soll ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?
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Ob eine Stellenbewerberin schwanger ist, geht den Arbeitgeber nur dann etwas an, wenn die Arbeit von einer werdenden Mutter nicht ausgeführt werden kann (Tänzerin, Model oder Ähnliches).
Sonst muss eine Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch nicht bekanntgegeben werden. Der Arbeitgeber darf auch nicht danach fragen. Tut er es trotzdem, darf man lügen.
Es besteht auch keine Pflicht, in der Probezeit über die bestehende Schwangerschaft Auskunft zu erteilen. Da der Kündigungsschutz erst nach der Probezeit greift, empfiehlt sich, wenn immer möglich den Ablauf der Probezeit abzuwarten, bevor der Arbeitgeber über das freudige Ereignis informiert wird. Danach jedoch sollte der Arbeitgeber möglichst bald orientiert werden, damit er die nötigen organisatorischen Schritte rechtzeitig einleiten kann.
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© Beobachter Ausgabe 1 vom 05. Jan 2006 - Alle Rechte vorbehalten

