Schwangerschaft
Der Kündigungsschutz besteht
Frage: Ich bin im fünften Monat schwanger. Jetzt sagt mein Chef, da ich während der Probezeit schwanger geworden sei, geniesse ich keinen Kündigungsschutz. Stimmt das?
Ihr Chef liegt falsch. Offensichtlich bringt er einiges durcheinander. Es trifft zwar zu, dass eine schwangere Arbeitnehmerin während der Probezeit noch keinen Kündigungsschutz geniesst. Sobald jedoch die Probezeit abgelaufen ist, ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers nicht mehr erlaubt, und zwar bis 16 Wochen nach der Niederkunft.
Die Frage, wann die Schwangerschaft begonnen hat, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. In Ihrem Fall ist die Probezeit längst vorbei. Damit sind Sie gegen eine Kündigung geschützt. Ob und wann Sie das Arbeitsverhältnis auflösen möchten, entscheiden Sie ganz allein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sollte Ihnen der Arbeitgeber tatsächlich kündigen, empfiehlt sich sofortiger schriftlicher Protest und notfalls der Gang vors Arbeitsgericht.
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten



